(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZB 231/07
- Beschluß
13.11.2008
)
Ist gegen Entscheidung 1.-instanzlichen Gerichts, durch die Besetzungsrüge zurückgewiesen, sofortige Beschwerde unstatthaft, so geht gegen inhaltsgleiche Erstentscheidung des Berufungsgerichts trotz Zulassung keine Rechtsbeschwerde
...Text des Beschlusses