(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 5 B 60.06
- Beschluß
05.07.2006
)
Das als „Einspruch, Beschwerde, Rechtsmittel, Verfassungsbeschwerde“ bezeichnete - und als einzig in Frage kommendes Rechtsmittel der Beschwerde behandelte - Rechtsmittel ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte ...
...Text des Beschlusses