(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZR 194/07
- Urteil
11.12.2008
)
Feststellungen 1. Instanz, die nicht mehr auftauchen, weil Berufungsgericht sie für unerheblich erachtet hat, können weder Grundlage der Nachprüfung noch bestätigender Neuentscheidung des Revisionsgerichts sein
...Text des Urteils