(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VIII ZR 81/99
- Urteil
29.03.2000
)
Auch bei Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts muß sich Vertretener, der das Handeln eines auftretenden vollmachtlosen Vertreters nachträglich genehmigt, dessen Kenntnis + Verständnis vom Inhalt der Erklärungen nach § 166 I BGB zurechnen
...Text des Urteils