(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 2 StR 596/06
- Beschluß
02.02.2007
)
Beistandsbestellung nach § 397 a Abs. 1 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz
...Text des Beschlusses