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IT-Park-Gesetz MD
Informations-Technologie-Parks Gesetz MD
Gesetz zur Errichtung von Informationstechnologieparks in der Republik Moldau
in der zum 27.07.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 01.01.2017. Wenn Sie die Ausgabe der zu einem anderen Datum gültigen Fassung wünschen tragen Sie dieses bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
Chapter III
CREATION OF PARKS FOR INFORMATION TECHNOLOGY
Artikel 8
Hauptaktivitäten im Park
Im Informationstechnologiepark können folgende Hauptaktivitäten durchgeführt werden (nach CAEF rev.2):

a) kundenspezifische Softwareentwicklung (kundenorientierte Software) (62.01);

b) Veröffentlichung von Computerspielen (58.21);

c) Bearbeitung anderer Softwareprodukte (58.29);

d) Verwaltung (Verwaltung und Verwertung) von Computervermögen (62.03);

e) Datenverarbeitung, Verwaltung von Webseiten und damit verbundene Aktivitäten (63.11);

f) Webportal-Aktivitäten (63.12);

g) IT-Beratung (62.02);

h) sonstige IT-Dienstleistungen (62.09);

i) andere Formen der nicht klassifizierten Bildung (85.59), die sich auf die Computerschulung beschränken;

j) Forschung und Entwicklung in anderen Natur- und Ingenieurwissenschaften (72.19), basierend auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungscomputern, beschränkt auf:
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Mathematik (72.19.11);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in den Bereichen Computer und Informatik (72.19.12);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Physik (72.19.13);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Nanotechnologie (72.19.21);
- sonstige Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Bereich Technik und Technologie, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.29);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen von Originalprojekten in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.50);

k) Forschung und Entwicklung in der Biotechnologie (72.11), beschränkt auf:
- Experimentelle Forschung und Entwicklung im Bereich der Bioinformatik: Aufbau von Datenbanken in der Geonomie, Ordnung der Proteine, komplexe Prozesse der biologischen Modellierung, einschließlich biologischer Systeme;
- Experimentelle Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Nanobiotechnologie: Nano / Mikrofabrikationswerkzeuge und -prozesse, die beim Bau von Geräten zur Untersuchung von Biosystemen und Anwendungen in der Medizin, Diagnostik usw. eingesetzt werden;

l) Herstellung von elektronischen Komponenten (Modulen) (26.11), beschränkt auf:
- Herstellung von Mikroprozessoren;
- Herstellung von integrierten Schaltungen (analog, digital oder hybrid);

m) die Aktivitäten der Postproduktion (Nach- bzw. Endbearbeitung) von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen, (59.12), die auf der Verwendung von spezialisierten Hochleistungscomputern basiert, beschränkt auf:
- Dienstleistungen zur Erlangung von Spezialeffekten (59.12.14);
- Dienstleistungen zur Beschaffung von Animationsfilmen (59.12.15);

n) spezialisierte Designtätigkeiten (74.10), die auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungsrechnern beruhen.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 9
Schaffung des Informationstechnologieparks
(1) Der Park wurde aufgrund eines Regierungsbeschlusses auf Vorschlag des Ministeriums für Informationstechnologie und Kommunikation gegründet.

(2) Die Laufzeit des Parks wird durch Regierungsbeschluss festgelegt, darf jedoch 10 Jahre nicht überschreiten.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 10
Antrag für die Schaffung des Parks
(1) Für die Einrichtung des Parks muss der Antragsteller einen Antrag an das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur stellen, in dem die Zwecke der Parkerstellung, ihre funktionale Ausrichtung sowie die im Park durchzuführenden Aktivitäten angegeben werden. Auf Verlangen sind Kopien der Gründungsakte der juristischen oder natürlichen Person, die die Errichtung des Parks beantragt, sowie eine Machbarkeitsstudie beizufügen.

(2) Die Machbarkeitsstudie zur Schaffung des Parks wird Folgendes enthalten:

a) das Konzept des Parks und die Ziele seiner Schaffung beschreiben;

b) die Erläuterung der Möglichkeit, die erlaubten Aktivitäten durchzuführen und potentielle Bewohner anzuziehen;

c) Angabe des Grades der Versicherung bei potentiellen Bewohnern des Parks (Anm. Das ist noch shclecht übersetzt);

d) Phasen und Fristen für die Schaffung des Parks;

e) das Investitionsvolumen, das für den Bau des Parks und seiner Quellen benötigt wird.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 11
Prüfung des Antrags für die Schaffung des Parks
(1) Das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur prüft innerhalb von 30 Kalendertagen nach Einreichung den Antrag auf Errichtung des Parks und die beigefügten Dokumente.

(2) Wenn mehrere Antragsteller gleichzeitig einen Antrag stellen, wird der Antrag in der Reihenfolge, in der er eingereicht wird, unter Berücksichtigung von Datum und Uhrzeit des Eingangs geprüft.

(3) Erfüllen die eingereichten Unterlagen nicht die in Artikel 10 genannten Anforderungen, kann das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur die Vorlage berichtigter Dokumente und Informationen verlangen. In diesem Fall verlängert sich die in Absatz 1 vorgesehene Frist um 15 Kalendertage ab dem Datum des zusätzlichen Antrags des Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur.

(4) Wenn der Antragsteller die Dokumente und die berichtigten Informationen nicht innerhalb der in Absatz 3 genannten Frist vorgelegt hat oder wiederholt Dokumente eingereicht hat, die nicht den Anforderungen von Art. 10, das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur informiert ihn schriftlich über die Weigerung, seinen Antrag auf Schaffung des Parks zu erfüllen, mit einem obligatorischen Hinweis auf die Gründe für die Ablehnung.

(5) Wenn nach Prüfung des Antrags die vorbeugende Entscheidung zur Errichtung des Parks getroffen wird, legt das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur der Regierung den Entwurf des entsprechenden Beschlusses zusammen mit dem Entwurf der Verordnung zur Genehmigung vor für die Organisation und das Funktionieren der Parkverwaltung und den Entwurf der Registrierungsverordnung für die Bewohner des Parks, und informiert den Antragsteller schriftlich über die Einleitung des Parkerstellungsverfahrens.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
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