Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
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IT-Park-Gesetz MD
Informations-Technologie-Parks Gesetz MD
Gesetz zur Errichtung von Informationstechnologieparks in der Republik Moldau
in der zum 27.07.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 01.01.2017. Wenn Sie die Ausgabe der zu einem anderen Datum gültigen Fassung wünschen tragen Sie dieses bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
Chapter II
SUBJECTS OF THE INFORMATION TECHNOLOGY PARK
Artikel 5
Bewerber für die Errichtung eines Parks
Die Parks können auf Antrag von juristischen oder natürlichen Personen gegründet werden, die

in der Republik Moldau als unternehmerische Subjekte registriert sind

und

die nicht zahlungsunfähig sind

oder aufgrund von Insolvenzen liquidiert und / oder restrukturiert wurden

oder deren unternehmerische Tätigkeit nicht stattgefunden hat in einer solchen Situation

und die auch derzeit nicht in einem solchen juristischen Verfahren sind.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 6
Parkmanagement
(1) Mit der Errichtung des Parks errichtet die Regierung ihre Verwaltung, die den Status einer juristischen Person hat, die nach Grundsätzen der Eigenfinanzierung handelt. Die Regeln für die Organisation und den Betrieb der Parkverwaltung werden von der Regierung genehmigt.

(2) Die Verwaltung des Parks wird von einem Verwalter verwaltet, der auf Vorschlag des Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur für einen Zeitraum von 5 Jahren von der Regierung ernannt wird. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Administrators werden in der Verordnung über die Organisation und das Funktionieren der Parkverwaltung festgelegt und in den zwischen dem Administrator und dem Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur geschlossenen Vertrag übernommen.

(3) Die Einkommensquelle der Parkverwaltung besteht aus den Pflichtbeiträgen der Bewohner des Parks, deren Größe von der Verwaltung gemäß ihrer Verordnung entsprechend der Anzahl der Bewohner des Parks und dem Einkommen bestimmt wird von ihrem Einnahmenvolumen. Die Höhe der Pflichtabgabe des Bewohners des Parks wird zu gleichen Bedingungen festgelegt und darf nicht diskriminierend sein.

(4) Die Verwaltung hat kein Recht, in die wirtschaftliche Tätigkeit der Bewohner des Parks einzugreifen.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 7
Residenten des Parks
(1) Die Registrierung der Bewohner des Parks erfolgt durch ihre Verwaltung in Übereinstimmung mit der von der Regierung genehmigten Reglementierung der Einwohner des Parks, in der das Verfahren und die Registrierungspflichten sowie das Modell des Vertrags für die Aktivität im Park. Die juristischen oder natürlichen Personen, auf deren Antrag der Park angelegt wurde, melden sich standardmäßig als Residenten des Parks an.

(2) Die registrierte Person, die im Park wohnhaft ist, schließt mit der Verwaltung einen Vertrag über die Aktivität im Park ab und wird zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung in das Register der Bewohner des Parks eingetragen. Der Vertrag ist für einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrags darf die Betriebsdauer des Parks nicht überschreiten.

(3) Der Vertrag muss Folgendes enthalten:

a) die Arten der zugelassenen Aktivität;

b) die Rechte und Pflichten der Park- und Parkverwaltung des Parks;

c) die Höhe des Pflichtbeitrags;

d) die Arten von Berichten, die von dem Bewohner des Verwaltungsparks eingereicht wurden;

e) Haftung der Parteien bei Verletzung der Vertragsbestimmungen;

f) andere von den Parteien ausgehandelte Klauseln.

(4) Die Bewohner des Parks führen als Haupttätigkeit eine oder mehrere der in Artikel 8 vorgesehenen Aktivitäten in ihrem Hauptquartier und ihren Unterabteilungen auf dem Gebiet der Republik Moldau aus.

(5) Die Bewohner des Parks führen die Bücher, erstellen und präsentieren die finanzielle Situation, Berichte und Erklärungen in der von den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Weise vor.

(6) Die Bewohner des Parks haften nicht für die Verpflichtungen der Verwaltung.

(7) Die Parkverwaltung führt das Register der Bewohner des Parks und gibt Bestätigungsbescheinigungen über den Besitz des Titels des Bewohners des Parks.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
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