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IT-Park-Gesetz MD
Informations-Technologie-Parks Gesetz MD
Gesetz zur Errichtung von Informationstechnologieparks in der Republik Moldau
in der zum 27.07.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 01.01.2017. Wenn Sie die Ausgabe der zu einem anderen Datum gültigen Fassung wünschen tragen Sie dieses bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
Kapitel I
Allgemeines
Artikel 1
Inhalt und Zweck dieses Gesetzes
1) Dieses Gesetz regelt die Schaffung von Informationstechnologieparks sowie deren Betrieb.

(2) Der Zweck des vorliegenden Gesetzes ist die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Förderung der Entwicklung der Informationstechnologieindustrie, der Forschung und Innovation, basierend auf der Informationstechnologie in verschiedenen Bereichen, der didaktischen Tätigkeit im Bereich der Informationstechnologie, sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen mit hoher Wertschöpfung und die Gewinnung von in- und ausländischen Investitionen.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 1
Domeniul de reglementare ÅŸi scopul legii
(1) Prezenta lege reglementează procesul de creare a parcurilor pentru tehnologia informaţiei, precum şi funcţionarea acestora.

(2) Scopul prezentei legi îl constituie crearea premiselor necesare pentru impulsionarea dezvoltării industriei tehnologiei informației, cercetării și inovării, bazată pe tehnologia informației în diverse domenii, activității didactice în domeniul tehnologiei informației, precum și crearea locurilor de muncă cu valoare adăugată înaltă şi atragerea investițiilor autohtone și străine.
Artikel 2
Verwendete Begriffe
Für die Zwecke dieses Gesetzes sind die folgenden Begriffe wie folgt definiert:

Parkverwaltung - von der Regierung eingerichtete Verwaltungsbehörde für die Verwaltung eines Informationstechnologieparks;

Park für Informationstechnologie (Park) - Organisationsstruktur, deren Residenten (Anm. Redaktion: besser = Mitglieder) die in Art. 8 genannten Tätigkeiten ausüben;

Einwohner des Parks - eine juristische oder natürliche Person, die in der Republik Moldau als Subjekt der unternehmerischen Tätigkeit registriert ist, die in das Register der Einwohner des Parks aufgenommen ist und die als Haupttätigkeit eine oder mehrere der Tätigkeiten ausübt die in Art. 8 festgelegt sind, basierend auf einem Vertrag mit der Parkverwaltung;

Hauptaktivität - Aktivität, die 70% oder mehr der Einnahmen des Bewohners des Parks generiert.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 2
Noţiuni utilizate
În sensul prezentei legi, următoarele noţiuni se definesc astfel:

Administraţia parcului – autoritate administrativă constituită de Guvern pentru administrarea unui parc pentru tehnologia informaţiei;

parc pentru tehnologia informaţiei (parc) – structură organizatorică ai cărei rezidenți practică activităţile prevăzute la art. 8;

rezident al parcului – persoană juridică sau fizică, înregistrată în Republica Moldova în calitate de subiect al activităţii de întreprinzător, care este inclusă în Registrul de evidență a rezidenţilor parcului şi care practică, drept activitate principală, una sau mai multe din activitățile prevăzute la art. 8, în baza unui contract încheiat cu Administraţia parcului;

activitate principală – activitate care generează 70% sau mai mult din venitul din vînzări al rezidentului parcului.
Artikel 2
Terms used
For the purposes of this law, the following terms are defined as follows:

Park administration - administrative authority set up by the Government for the management of an information technology park;

park for information technology (park) - organizational structure whose residents practice the activities stipulated in Art. 8;

resident of the park - a legal or natural person, registered in the Republic of Moldova as a subject of entrepreneurial activity, which is included in the Registry of Residents of the Park and who, as the main activity, practice one or more of the activities stipulated in art. 8, based on a contract with the Park administration;

main activity - activity that generates 70% or more of the sales income of the resident of the park.
Artikel 3
Grundlegende Ziele von Informationstechnologieparks
Die Schaffung der Parks zielt darauf ab, die folgenden Hauptziele zu erreichen:

a) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Informationstechnologie-Industrie;

b) Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in der IT-Branche;

c) Anziehung von in- und ausländischen Investitionen;

d) Durchführung von Aktivitäten, die Produkte mit hohem Mehrwert schaffen;

e) Entwicklung von Forschung, Innovation und Produktion auf dem Gebiet der Informationstechnologie;

f) Gründung von Partnerschaften mit multinationalen Unternehmen auf dem Gebiet der Informationstechnologie mit dem Ziel des Transfers von positiven Praktiken und das am weitesten fortgeschrittene Wissen in diesem Bereich;

g) Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte;

h) Schaffung von hoch qualifizierter Arbeitsplätzen

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 4
Grundsätze für die Schaffung und den Betrieb von Informationstechnologieparks
Schaffung und Betrieb von Parks basieren auf den folgenden Prinzipien:

a) Unparteilichkeit und Objektivität gegenüber den Antragstellern für die Schaffung des Parks;

b) Transparenz bei der Initiierung der Schaffung des Parks;

c) Gleichbehandlung aller potenziellen Einwohner in ihrem Registrierungsprozess;

d) Nichteinbeziehung der Behörden und der Verwaltung des Parks in die Tätigkeit der Residenten, außer innerhalb der Grenzen, die durch das vorliegende Gesetz, die geltenden normativen Gesetze und den Vertrag bezüglich der Aktivität im Park vorgesehen sind;

e) Erreichung der grundlegenden Ziele der Parks.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Capitolul I
DISPOZIÅ¢II GENERALE
Artikel 1
Inhalt und Zweck dieses Gesetzes
1) Dieses Gesetz regelt die Schaffung von Informationstechnologieparks sowie deren Betrieb.

(2) Der Zweck des vorliegenden Gesetzes ist die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Förderung der Entwicklung der Informationstechnologieindustrie, der Forschung und Innovation, basierend auf der Informationstechnologie in verschiedenen Bereichen, der didaktischen Tätigkeit im Bereich der Informationstechnologie, sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen mit hoher Wertschöpfung und die Gewinnung von in- und ausländischen Investitionen.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 1
Domeniul de reglementare ÅŸi scopul legii
(1) Prezenta lege reglementează procesul de creare a parcurilor pentru tehnologia informaţiei, precum şi funcţionarea acestora.

(2) Scopul prezentei legi îl constituie crearea premiselor necesare pentru impulsionarea dezvoltării industriei tehnologiei informației, cercetării și inovării, bazată pe tehnologia informației în diverse domenii, activității didactice în domeniul tehnologiei informației, precum și crearea locurilor de muncă cu valoare adăugată înaltă şi atragerea investițiilor autohtone și străine.
Artikel 2
Verwendete Begriffe
Für die Zwecke dieses Gesetzes sind die folgenden Begriffe wie folgt definiert:

Parkverwaltung - von der Regierung eingerichtete Verwaltungsbehörde für die Verwaltung eines Informationstechnologieparks;

Park für Informationstechnologie (Park) - Organisationsstruktur, deren Residenten (Anm. Redaktion: besser = Mitglieder) die in Art. 8 genannten Tätigkeiten ausüben;

Einwohner des Parks - eine juristische oder natürliche Person, die in der Republik Moldau als Subjekt der unternehmerischen Tätigkeit registriert ist, die in das Register der Einwohner des Parks aufgenommen ist und die als Haupttätigkeit eine oder mehrere der Tätigkeiten ausübt die in Art. 8 festgelegt sind, basierend auf einem Vertrag mit der Parkverwaltung;

Hauptaktivität - Aktivität, die 70% oder mehr der Einnahmen des Bewohners des Parks generiert.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 2
Noţiuni utilizate
În sensul prezentei legi, următoarele noţiuni se definesc astfel:

Administraţia parcului – autoritate administrativă constituită de Guvern pentru administrarea unui parc pentru tehnologia informaţiei;

parc pentru tehnologia informaţiei (parc) – structură organizatorică ai cărei rezidenți practică activităţile prevăzute la art. 8;

rezident al parcului – persoană juridică sau fizică, înregistrată în Republica Moldova în calitate de subiect al activităţii de întreprinzător, care este inclusă în Registrul de evidență a rezidenţilor parcului şi care practică, drept activitate principală, una sau mai multe din activitățile prevăzute la art. 8, în baza unui contract încheiat cu Administraţia parcului;

activitate principală – activitate care generează 70% sau mai mult din venitul din vînzări al rezidentului parcului.
Artikel 2
Terms used
For the purposes of this law, the following terms are defined as follows:

Park administration - administrative authority set up by the Government for the management of an information technology park;

park for information technology (park) - organizational structure whose residents practice the activities stipulated in Art. 8;

resident of the park - a legal or natural person, registered in the Republic of Moldova as a subject of entrepreneurial activity, which is included in the Registry of Residents of the Park and who, as the main activity, practice one or more of the activities stipulated in art. 8, based on a contract with the Park administration;

main activity - activity that generates 70% or more of the sales income of the resident of the park.
Artikel 3
Grundlegende Ziele von Informationstechnologieparks
Die Schaffung der Parks zielt darauf ab, die folgenden Hauptziele zu erreichen:

a) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Informationstechnologie-Industrie;

b) Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in der IT-Branche;

c) Anziehung von in- und ausländischen Investitionen;

d) Durchführung von Aktivitäten, die Produkte mit hohem Mehrwert schaffen;

e) Entwicklung von Forschung, Innovation und Produktion auf dem Gebiet der Informationstechnologie;

f) Gründung von Partnerschaften mit multinationalen Unternehmen auf dem Gebiet der Informationstechnologie mit dem Ziel des Transfers von positiven Praktiken und das am weitesten fortgeschrittene Wissen in diesem Bereich;

g) Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte;

h) Schaffung von hoch qualifizierter Arbeitsplätzen

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 4
Grundsätze für die Schaffung und den Betrieb von Informationstechnologieparks
Schaffung und Betrieb von Parks basieren auf den folgenden Prinzipien:

a) Unparteilichkeit und Objektivität gegenüber den Antragstellern für die Schaffung des Parks;

b) Transparenz bei der Initiierung der Schaffung des Parks;

c) Gleichbehandlung aller potenziellen Einwohner in ihrem Registrierungsprozess;

d) Nichteinbeziehung der Behörden und der Verwaltung des Parks in die Tätigkeit der Residenten, außer innerhalb der Grenzen, die durch das vorliegende Gesetz, die geltenden normativen Gesetze und den Vertrag bezüglich der Aktivität im Park vorgesehen sind;

e) Erreichung der grundlegenden Ziele der Parks.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Chapter I
GENERAL DISPOSITIONS
Artikel 1
Inhalt und Zweck dieses Gesetzes
1) Dieses Gesetz regelt die Schaffung von Informationstechnologieparks sowie deren Betrieb.

(2) Der Zweck des vorliegenden Gesetzes ist die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Förderung der Entwicklung der Informationstechnologieindustrie, der Forschung und Innovation, basierend auf der Informationstechnologie in verschiedenen Bereichen, der didaktischen Tätigkeit im Bereich der Informationstechnologie, sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen mit hoher Wertschöpfung und die Gewinnung von in- und ausländischen Investitionen.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 1
Domeniul de reglementare ÅŸi scopul legii
(1) Prezenta lege reglementează procesul de creare a parcurilor pentru tehnologia informaţiei, precum şi funcţionarea acestora.

(2) Scopul prezentei legi îl constituie crearea premiselor necesare pentru impulsionarea dezvoltării industriei tehnologiei informației, cercetării și inovării, bazată pe tehnologia informației în diverse domenii, activității didactice în domeniul tehnologiei informației, precum și crearea locurilor de muncă cu valoare adăugată înaltă şi atragerea investițiilor autohtone și străine.
Artikel 2
Verwendete Begriffe
Für die Zwecke dieses Gesetzes sind die folgenden Begriffe wie folgt definiert:

Parkverwaltung - von der Regierung eingerichtete Verwaltungsbehörde für die Verwaltung eines Informationstechnologieparks;

Park für Informationstechnologie (Park) - Organisationsstruktur, deren Residenten (Anm. Redaktion: besser = Mitglieder) die in Art. 8 genannten Tätigkeiten ausüben;

Einwohner des Parks - eine juristische oder natürliche Person, die in der Republik Moldau als Subjekt der unternehmerischen Tätigkeit registriert ist, die in das Register der Einwohner des Parks aufgenommen ist und die als Haupttätigkeit eine oder mehrere der Tätigkeiten ausübt die in Art. 8 festgelegt sind, basierend auf einem Vertrag mit der Parkverwaltung;

Hauptaktivität - Aktivität, die 70% oder mehr der Einnahmen des Bewohners des Parks generiert.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 2
Noţiuni utilizate
În sensul prezentei legi, următoarele noţiuni se definesc astfel:

Administraţia parcului – autoritate administrativă constituită de Guvern pentru administrarea unui parc pentru tehnologia informaţiei;

parc pentru tehnologia informaţiei (parc) – structură organizatorică ai cărei rezidenți practică activităţile prevăzute la art. 8;

rezident al parcului – persoană juridică sau fizică, înregistrată în Republica Moldova în calitate de subiect al activităţii de întreprinzător, care este inclusă în Registrul de evidență a rezidenţilor parcului şi care practică, drept activitate principală, una sau mai multe din activitățile prevăzute la art. 8, în baza unui contract încheiat cu Administraţia parcului;

activitate principală – activitate care generează 70% sau mai mult din venitul din vînzări al rezidentului parcului.
Artikel 2
Terms used
For the purposes of this law, the following terms are defined as follows:

Park administration - administrative authority set up by the Government for the management of an information technology park;

park for information technology (park) - organizational structure whose residents practice the activities stipulated in Art. 8;

resident of the park - a legal or natural person, registered in the Republic of Moldova as a subject of entrepreneurial activity, which is included in the Registry of Residents of the Park and who, as the main activity, practice one or more of the activities stipulated in art. 8, based on a contract with the Park administration;

main activity - activity that generates 70% or more of the sales income of the resident of the park.
Artikel 3
Grundlegende Ziele von Informationstechnologieparks
Die Schaffung der Parks zielt darauf ab, die folgenden Hauptziele zu erreichen:

a) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Informationstechnologie-Industrie;

b) Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in der IT-Branche;

c) Anziehung von in- und ausländischen Investitionen;

d) Durchführung von Aktivitäten, die Produkte mit hohem Mehrwert schaffen;

e) Entwicklung von Forschung, Innovation und Produktion auf dem Gebiet der Informationstechnologie;

f) Gründung von Partnerschaften mit multinationalen Unternehmen auf dem Gebiet der Informationstechnologie mit dem Ziel des Transfers von positiven Praktiken und das am weitesten fortgeschrittene Wissen in diesem Bereich;

g) Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte;

h) Schaffung von hoch qualifizierter Arbeitsplätzen

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 4
Grundsätze für die Schaffung und den Betrieb von Informationstechnologieparks
Schaffung und Betrieb von Parks basieren auf den folgenden Prinzipien:

a) Unparteilichkeit und Objektivität gegenüber den Antragstellern für die Schaffung des Parks;

b) Transparenz bei der Initiierung der Schaffung des Parks;

c) Gleichbehandlung aller potenziellen Einwohner in ihrem Registrierungsprozess;

d) Nichteinbeziehung der Behörden und der Verwaltung des Parks in die Tätigkeit der Residenten, außer innerhalb der Grenzen, die durch das vorliegende Gesetz, die geltenden normativen Gesetze und den Vertrag bezüglich der Aktivität im Park vorgesehen sind;

e) Erreichung der grundlegenden Ziele der Parks.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Kapitel II
Angehörige des Informationstechnologieparks
Artikel 5
Bewerber für die Errichtung eines Parks
Die Parks können auf Antrag von juristischen oder natürlichen Personen gegründet werden, die

in der Republik Moldau als unternehmerische Subjekte registriert sind

und

die nicht zahlungsunfähig sind

oder aufgrund von Insolvenzen liquidiert und / oder restrukturiert wurden

oder deren unternehmerische Tätigkeit nicht stattgefunden hat in einer solchen Situation

und die auch derzeit nicht in einem solchen juristischen Verfahren sind.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 6
Parkmanagement
(1) Mit der Errichtung des Parks errichtet die Regierung ihre Verwaltung, die den Status einer juristischen Person hat, die nach Grundsätzen der Eigenfinanzierung handelt. Die Regeln für die Organisation und den Betrieb der Parkverwaltung werden von der Regierung genehmigt.

(2) Die Verwaltung des Parks wird von einem Verwalter verwaltet, der auf Vorschlag des Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur für einen Zeitraum von 5 Jahren von der Regierung ernannt wird. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Administrators werden in der Verordnung über die Organisation und das Funktionieren der Parkverwaltung festgelegt und in den zwischen dem Administrator und dem Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur geschlossenen Vertrag übernommen.

(3) Die Einkommensquelle der Parkverwaltung besteht aus den Pflichtbeiträgen der Bewohner des Parks, deren Größe von der Verwaltung gemäß ihrer Verordnung entsprechend der Anzahl der Bewohner des Parks und dem Einkommen bestimmt wird von ihrem Einnahmenvolumen. Die Höhe der Pflichtabgabe des Bewohners des Parks wird zu gleichen Bedingungen festgelegt und darf nicht diskriminierend sein.

(4) Die Verwaltung hat kein Recht, in die wirtschaftliche Tätigkeit der Bewohner des Parks einzugreifen.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 7
Residenten des Parks
(1) Die Registrierung der Bewohner des Parks erfolgt durch ihre Verwaltung in Übereinstimmung mit der von der Regierung genehmigten Reglementierung der Einwohner des Parks, in der das Verfahren und die Registrierungspflichten sowie das Modell des Vertrags für die Aktivität im Park. Die juristischen oder natürlichen Personen, auf deren Antrag der Park angelegt wurde, melden sich standardmäßig als Residenten des Parks an.

(2) Die registrierte Person, die im Park wohnhaft ist, schließt mit der Verwaltung einen Vertrag über die Aktivität im Park ab und wird zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung in das Register der Bewohner des Parks eingetragen. Der Vertrag ist für einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrags darf die Betriebsdauer des Parks nicht überschreiten.

(3) Der Vertrag muss Folgendes enthalten:

a) die Arten der zugelassenen Aktivität;

b) die Rechte und Pflichten der Park- und Parkverwaltung des Parks;

c) die Höhe des Pflichtbeitrags;

d) die Arten von Berichten, die von dem Bewohner des Verwaltungsparks eingereicht wurden;

e) Haftung der Parteien bei Verletzung der Vertragsbestimmungen;

f) andere von den Parteien ausgehandelte Klauseln.

(4) Die Bewohner des Parks führen als Haupttätigkeit eine oder mehrere der in Artikel 8 vorgesehenen Aktivitäten in ihrem Hauptquartier und ihren Unterabteilungen auf dem Gebiet der Republik Moldau aus.

(5) Die Bewohner des Parks führen die Bücher, erstellen und präsentieren die finanzielle Situation, Berichte und Erklärungen in der von den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Weise vor.

(6) Die Bewohner des Parks haften nicht für die Verpflichtungen der Verwaltung.

(7) Die Parkverwaltung führt das Register der Bewohner des Parks und gibt Bestätigungsbescheinigungen über den Besitz des Titels des Bewohners des Parks.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Capitolul II
SUBIECÅ¢II PARCULUI PENTRU TEHNOLOGIA INFORMAÈšIEI
Artikel 5
Bewerber für die Errichtung eines Parks
Die Parks können auf Antrag von juristischen oder natürlichen Personen gegründet werden, die

in der Republik Moldau als unternehmerische Subjekte registriert sind

und

die nicht zahlungsunfähig sind

oder aufgrund von Insolvenzen liquidiert und / oder restrukturiert wurden

oder deren unternehmerische Tätigkeit nicht stattgefunden hat in einer solchen Situation

und die auch derzeit nicht in einem solchen juristischen Verfahren sind.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 6
Parkmanagement
(1) Mit der Errichtung des Parks errichtet die Regierung ihre Verwaltung, die den Status einer juristischen Person hat, die nach Grundsätzen der Eigenfinanzierung handelt. Die Regeln für die Organisation und den Betrieb der Parkverwaltung werden von der Regierung genehmigt.

(2) Die Verwaltung des Parks wird von einem Verwalter verwaltet, der auf Vorschlag des Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur für einen Zeitraum von 5 Jahren von der Regierung ernannt wird. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Administrators werden in der Verordnung über die Organisation und das Funktionieren der Parkverwaltung festgelegt und in den zwischen dem Administrator und dem Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur geschlossenen Vertrag übernommen.

(3) Die Einkommensquelle der Parkverwaltung besteht aus den Pflichtbeiträgen der Bewohner des Parks, deren Größe von der Verwaltung gemäß ihrer Verordnung entsprechend der Anzahl der Bewohner des Parks und dem Einkommen bestimmt wird von ihrem Einnahmenvolumen. Die Höhe der Pflichtabgabe des Bewohners des Parks wird zu gleichen Bedingungen festgelegt und darf nicht diskriminierend sein.

(4) Die Verwaltung hat kein Recht, in die wirtschaftliche Tätigkeit der Bewohner des Parks einzugreifen.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 7
Residenten des Parks
(1) Die Registrierung der Bewohner des Parks erfolgt durch ihre Verwaltung in Übereinstimmung mit der von der Regierung genehmigten Reglementierung der Einwohner des Parks, in der das Verfahren und die Registrierungspflichten sowie das Modell des Vertrags für die Aktivität im Park. Die juristischen oder natürlichen Personen, auf deren Antrag der Park angelegt wurde, melden sich standardmäßig als Residenten des Parks an.

(2) Die registrierte Person, die im Park wohnhaft ist, schließt mit der Verwaltung einen Vertrag über die Aktivität im Park ab und wird zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung in das Register der Bewohner des Parks eingetragen. Der Vertrag ist für einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrags darf die Betriebsdauer des Parks nicht überschreiten.

(3) Der Vertrag muss Folgendes enthalten:

a) die Arten der zugelassenen Aktivität;

b) die Rechte und Pflichten der Park- und Parkverwaltung des Parks;

c) die Höhe des Pflichtbeitrags;

d) die Arten von Berichten, die von dem Bewohner des Verwaltungsparks eingereicht wurden;

e) Haftung der Parteien bei Verletzung der Vertragsbestimmungen;

f) andere von den Parteien ausgehandelte Klauseln.

(4) Die Bewohner des Parks führen als Haupttätigkeit eine oder mehrere der in Artikel 8 vorgesehenen Aktivitäten in ihrem Hauptquartier und ihren Unterabteilungen auf dem Gebiet der Republik Moldau aus.

(5) Die Bewohner des Parks führen die Bücher, erstellen und präsentieren die finanzielle Situation, Berichte und Erklärungen in der von den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Weise vor.

(6) Die Bewohner des Parks haften nicht für die Verpflichtungen der Verwaltung.

(7) Die Parkverwaltung führt das Register der Bewohner des Parks und gibt Bestätigungsbescheinigungen über den Besitz des Titels des Bewohners des Parks.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Chapter II
SUBJECTS OF THE INFORMATION TECHNOLOGY PARK
Artikel 5
Bewerber für die Errichtung eines Parks
Die Parks können auf Antrag von juristischen oder natürlichen Personen gegründet werden, die

in der Republik Moldau als unternehmerische Subjekte registriert sind

und

die nicht zahlungsunfähig sind

oder aufgrund von Insolvenzen liquidiert und / oder restrukturiert wurden

oder deren unternehmerische Tätigkeit nicht stattgefunden hat in einer solchen Situation

und die auch derzeit nicht in einem solchen juristischen Verfahren sind.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 6
Parkmanagement
(1) Mit der Errichtung des Parks errichtet die Regierung ihre Verwaltung, die den Status einer juristischen Person hat, die nach Grundsätzen der Eigenfinanzierung handelt. Die Regeln für die Organisation und den Betrieb der Parkverwaltung werden von der Regierung genehmigt.

(2) Die Verwaltung des Parks wird von einem Verwalter verwaltet, der auf Vorschlag des Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur für einen Zeitraum von 5 Jahren von der Regierung ernannt wird. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Administrators werden in der Verordnung über die Organisation und das Funktionieren der Parkverwaltung festgelegt und in den zwischen dem Administrator und dem Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur geschlossenen Vertrag übernommen.

(3) Die Einkommensquelle der Parkverwaltung besteht aus den Pflichtbeiträgen der Bewohner des Parks, deren Größe von der Verwaltung gemäß ihrer Verordnung entsprechend der Anzahl der Bewohner des Parks und dem Einkommen bestimmt wird von ihrem Einnahmenvolumen. Die Höhe der Pflichtabgabe des Bewohners des Parks wird zu gleichen Bedingungen festgelegt und darf nicht diskriminierend sein.

(4) Die Verwaltung hat kein Recht, in die wirtschaftliche Tätigkeit der Bewohner des Parks einzugreifen.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 7
Residenten des Parks
(1) Die Registrierung der Bewohner des Parks erfolgt durch ihre Verwaltung in Übereinstimmung mit der von der Regierung genehmigten Reglementierung der Einwohner des Parks, in der das Verfahren und die Registrierungspflichten sowie das Modell des Vertrags für die Aktivität im Park. Die juristischen oder natürlichen Personen, auf deren Antrag der Park angelegt wurde, melden sich standardmäßig als Residenten des Parks an.

(2) Die registrierte Person, die im Park wohnhaft ist, schließt mit der Verwaltung einen Vertrag über die Aktivität im Park ab und wird zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung in das Register der Bewohner des Parks eingetragen. Der Vertrag ist für einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrags darf die Betriebsdauer des Parks nicht überschreiten.

(3) Der Vertrag muss Folgendes enthalten:

a) die Arten der zugelassenen Aktivität;

b) die Rechte und Pflichten der Park- und Parkverwaltung des Parks;

c) die Höhe des Pflichtbeitrags;

d) die Arten von Berichten, die von dem Bewohner des Verwaltungsparks eingereicht wurden;

e) Haftung der Parteien bei Verletzung der Vertragsbestimmungen;

f) andere von den Parteien ausgehandelte Klauseln.

(4) Die Bewohner des Parks führen als Haupttätigkeit eine oder mehrere der in Artikel 8 vorgesehenen Aktivitäten in ihrem Hauptquartier und ihren Unterabteilungen auf dem Gebiet der Republik Moldau aus.

(5) Die Bewohner des Parks führen die Bücher, erstellen und präsentieren die finanzielle Situation, Berichte und Erklärungen in der von den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Weise vor.

(6) Die Bewohner des Parks haften nicht für die Verpflichtungen der Verwaltung.

(7) Die Parkverwaltung führt das Register der Bewohner des Parks und gibt Bestätigungsbescheinigungen über den Besitz des Titels des Bewohners des Parks.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Kapitel III
Schaffung von Informationstechnologieparks
Artikel 8
Hauptaktivitäten im Park
Im Informationstechnologiepark können folgende Hauptaktivitäten durchgeführt werden (nach CAEF rev.2):

a) kundenspezifische Softwareentwicklung (kundenorientierte Software) (62.01);

b) Veröffentlichung von Computerspielen (58.21);

c) Bearbeitung anderer Softwareprodukte (58.29);

d) Verwaltung (Verwaltung und Verwertung) von Computervermögen (62.03);

e) Datenverarbeitung, Verwaltung von Webseiten und damit verbundene Aktivitäten (63.11);

f) Webportal-Aktivitäten (63.12);

g) IT-Beratung (62.02);

h) sonstige IT-Dienstleistungen (62.09);

i) andere Formen der nicht klassifizierten Bildung (85.59), die sich auf die Computerschulung beschränken;

j) Forschung und Entwicklung in anderen Natur- und Ingenieurwissenschaften (72.19), basierend auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungscomputern, beschränkt auf:
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Mathematik (72.19.11);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in den Bereichen Computer und Informatik (72.19.12);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Physik (72.19.13);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Nanotechnologie (72.19.21);
- sonstige Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Bereich Technik und Technologie, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.29);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen von Originalprojekten in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.50);

k) Forschung und Entwicklung in der Biotechnologie (72.11), beschränkt auf:
- Experimentelle Forschung und Entwicklung im Bereich der Bioinformatik: Aufbau von Datenbanken in der Geonomie, Ordnung der Proteine, komplexe Prozesse der biologischen Modellierung, einschließlich biologischer Systeme;
- Experimentelle Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Nanobiotechnologie: Nano / Mikrofabrikationswerkzeuge und -prozesse, die beim Bau von Geräten zur Untersuchung von Biosystemen und Anwendungen in der Medizin, Diagnostik usw. eingesetzt werden;

l) Herstellung von elektronischen Komponenten (Modulen) (26.11), beschränkt auf:
- Herstellung von Mikroprozessoren;
- Herstellung von integrierten Schaltungen (analog, digital oder hybrid);

m) die Aktivitäten der Postproduktion (Nach- bzw. Endbearbeitung) von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen, (59.12), die auf der Verwendung von spezialisierten Hochleistungscomputern basiert, beschränkt auf:
- Dienstleistungen zur Erlangung von Spezialeffekten (59.12.14);
- Dienstleistungen zur Beschaffung von Animationsfilmen (59.12.15);

n) spezialisierte Designtätigkeiten (74.10), die auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungsrechnern beruhen.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 9
Schaffung des Informationstechnologieparks
(1) Der Park wurde aufgrund eines Regierungsbeschlusses auf Vorschlag des Ministeriums für Informationstechnologie und Kommunikation gegründet.

(2) Die Laufzeit des Parks wird durch Regierungsbeschluss festgelegt, darf jedoch 10 Jahre nicht überschreiten.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 10
Antrag für die Schaffung des Parks
(1) Für die Einrichtung des Parks muss der Antragsteller einen Antrag an das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur stellen, in dem die Zwecke der Parkerstellung, ihre funktionale Ausrichtung sowie die im Park durchzuführenden Aktivitäten angegeben werden. Auf Verlangen sind Kopien der Gründungsakte der juristischen oder natürlichen Person, die die Errichtung des Parks beantragt, sowie eine Machbarkeitsstudie beizufügen.

(2) Die Machbarkeitsstudie zur Schaffung des Parks wird Folgendes enthalten:

a) das Konzept des Parks und die Ziele seiner Schaffung beschreiben;

b) die Erläuterung der Möglichkeit, die erlaubten Aktivitäten durchzuführen und potentielle Bewohner anzuziehen;

c) Angabe des Grades der Versicherung bei potentiellen Bewohnern des Parks (Anm. Das ist noch shclecht übersetzt);

d) Phasen und Fristen für die Schaffung des Parks;

e) das Investitionsvolumen, das für den Bau des Parks und seiner Quellen benötigt wird.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 11
Prüfung des Antrags für die Schaffung des Parks
(1) Das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur prüft innerhalb von 30 Kalendertagen nach Einreichung den Antrag auf Errichtung des Parks und die beigefügten Dokumente.

(2) Wenn mehrere Antragsteller gleichzeitig einen Antrag stellen, wird der Antrag in der Reihenfolge, in der er eingereicht wird, unter Berücksichtigung von Datum und Uhrzeit des Eingangs geprüft.

(3) Erfüllen die eingereichten Unterlagen nicht die in Artikel 10 genannten Anforderungen, kann das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur die Vorlage berichtigter Dokumente und Informationen verlangen. In diesem Fall verlängert sich die in Absatz 1 vorgesehene Frist um 15 Kalendertage ab dem Datum des zusätzlichen Antrags des Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur.

(4) Wenn der Antragsteller die Dokumente und die berichtigten Informationen nicht innerhalb der in Absatz 3 genannten Frist vorgelegt hat oder wiederholt Dokumente eingereicht hat, die nicht den Anforderungen von Art. 10, das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur informiert ihn schriftlich über die Weigerung, seinen Antrag auf Schaffung des Parks zu erfüllen, mit einem obligatorischen Hinweis auf die Gründe für die Ablehnung.

(5) Wenn nach Prüfung des Antrags die vorbeugende Entscheidung zur Errichtung des Parks getroffen wird, legt das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur der Regierung den Entwurf des entsprechenden Beschlusses zusammen mit dem Entwurf der Verordnung zur Genehmigung vor für die Organisation und das Funktionieren der Parkverwaltung und den Entwurf der Registrierungsverordnung für die Bewohner des Parks, und informiert den Antragsteller schriftlich über die Einleitung des Parkerstellungsverfahrens.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Capitolul III
CREAREA PARCURILOR PENTRU TEHNOLOGIA INFORMAÈšIEI
Artikel 8
Hauptaktivitäten im Park
Im Informationstechnologiepark können folgende Hauptaktivitäten durchgeführt werden (nach CAEF rev.2):

a) kundenspezifische Softwareentwicklung (kundenorientierte Software) (62.01);

b) Veröffentlichung von Computerspielen (58.21);

c) Bearbeitung anderer Softwareprodukte (58.29);

d) Verwaltung (Verwaltung und Verwertung) von Computervermögen (62.03);

e) Datenverarbeitung, Verwaltung von Webseiten und damit verbundene Aktivitäten (63.11);

f) Webportal-Aktivitäten (63.12);

g) IT-Beratung (62.02);

h) sonstige IT-Dienstleistungen (62.09);

i) andere Formen der nicht klassifizierten Bildung (85.59), die sich auf die Computerschulung beschränken;

j) Forschung und Entwicklung in anderen Natur- und Ingenieurwissenschaften (72.19), basierend auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungscomputern, beschränkt auf:
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Mathematik (72.19.11);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in den Bereichen Computer und Informatik (72.19.12);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Physik (72.19.13);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Nanotechnologie (72.19.21);
- sonstige Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Bereich Technik und Technologie, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.29);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen von Originalprojekten in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.50);

k) Forschung und Entwicklung in der Biotechnologie (72.11), beschränkt auf:
- Experimentelle Forschung und Entwicklung im Bereich der Bioinformatik: Aufbau von Datenbanken in der Geonomie, Ordnung der Proteine, komplexe Prozesse der biologischen Modellierung, einschließlich biologischer Systeme;
- Experimentelle Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Nanobiotechnologie: Nano / Mikrofabrikationswerkzeuge und -prozesse, die beim Bau von Geräten zur Untersuchung von Biosystemen und Anwendungen in der Medizin, Diagnostik usw. eingesetzt werden;

l) Herstellung von elektronischen Komponenten (Modulen) (26.11), beschränkt auf:
- Herstellung von Mikroprozessoren;
- Herstellung von integrierten Schaltungen (analog, digital oder hybrid);

m) die Aktivitäten der Postproduktion (Nach- bzw. Endbearbeitung) von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen, (59.12), die auf der Verwendung von spezialisierten Hochleistungscomputern basiert, beschränkt auf:
- Dienstleistungen zur Erlangung von Spezialeffekten (59.12.14);
- Dienstleistungen zur Beschaffung von Animationsfilmen (59.12.15);

n) spezialisierte Designtätigkeiten (74.10), die auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungsrechnern beruhen.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 9
Schaffung des Informationstechnologieparks
(1) Der Park wurde aufgrund eines Regierungsbeschlusses auf Vorschlag des Ministeriums für Informationstechnologie und Kommunikation gegründet.

(2) Die Laufzeit des Parks wird durch Regierungsbeschluss festgelegt, darf jedoch 10 Jahre nicht überschreiten.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 10
Antrag für die Schaffung des Parks
(1) Für die Einrichtung des Parks muss der Antragsteller einen Antrag an das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur stellen, in dem die Zwecke der Parkerstellung, ihre funktionale Ausrichtung sowie die im Park durchzuführenden Aktivitäten angegeben werden. Auf Verlangen sind Kopien der Gründungsakte der juristischen oder natürlichen Person, die die Errichtung des Parks beantragt, sowie eine Machbarkeitsstudie beizufügen.

(2) Die Machbarkeitsstudie zur Schaffung des Parks wird Folgendes enthalten:

a) das Konzept des Parks und die Ziele seiner Schaffung beschreiben;

b) die Erläuterung der Möglichkeit, die erlaubten Aktivitäten durchzuführen und potentielle Bewohner anzuziehen;

c) Angabe des Grades der Versicherung bei potentiellen Bewohnern des Parks (Anm. Das ist noch shclecht übersetzt);

d) Phasen und Fristen für die Schaffung des Parks;

e) das Investitionsvolumen, das für den Bau des Parks und seiner Quellen benötigt wird.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 11
Prüfung des Antrags für die Schaffung des Parks
(1) Das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur prüft innerhalb von 30 Kalendertagen nach Einreichung den Antrag auf Errichtung des Parks und die beigefügten Dokumente.

(2) Wenn mehrere Antragsteller gleichzeitig einen Antrag stellen, wird der Antrag in der Reihenfolge, in der er eingereicht wird, unter Berücksichtigung von Datum und Uhrzeit des Eingangs geprüft.

(3) Erfüllen die eingereichten Unterlagen nicht die in Artikel 10 genannten Anforderungen, kann das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur die Vorlage berichtigter Dokumente und Informationen verlangen. In diesem Fall verlängert sich die in Absatz 1 vorgesehene Frist um 15 Kalendertage ab dem Datum des zusätzlichen Antrags des Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur.

(4) Wenn der Antragsteller die Dokumente und die berichtigten Informationen nicht innerhalb der in Absatz 3 genannten Frist vorgelegt hat oder wiederholt Dokumente eingereicht hat, die nicht den Anforderungen von Art. 10, das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur informiert ihn schriftlich über die Weigerung, seinen Antrag auf Schaffung des Parks zu erfüllen, mit einem obligatorischen Hinweis auf die Gründe für die Ablehnung.

(5) Wenn nach Prüfung des Antrags die vorbeugende Entscheidung zur Errichtung des Parks getroffen wird, legt das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur der Regierung den Entwurf des entsprechenden Beschlusses zusammen mit dem Entwurf der Verordnung zur Genehmigung vor für die Organisation und das Funktionieren der Parkverwaltung und den Entwurf der Registrierungsverordnung für die Bewohner des Parks, und informiert den Antragsteller schriftlich über die Einleitung des Parkerstellungsverfahrens.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Chapter III
CREATION OF PARKS FOR INFORMATION TECHNOLOGY
Artikel 8
Hauptaktivitäten im Park
Im Informationstechnologiepark können folgende Hauptaktivitäten durchgeführt werden (nach CAEF rev.2):

a) kundenspezifische Softwareentwicklung (kundenorientierte Software) (62.01);

b) Veröffentlichung von Computerspielen (58.21);

c) Bearbeitung anderer Softwareprodukte (58.29);

d) Verwaltung (Verwaltung und Verwertung) von Computervermögen (62.03);

e) Datenverarbeitung, Verwaltung von Webseiten und damit verbundene Aktivitäten (63.11);

f) Webportal-Aktivitäten (63.12);

g) IT-Beratung (62.02);

h) sonstige IT-Dienstleistungen (62.09);

i) andere Formen der nicht klassifizierten Bildung (85.59), die sich auf die Computerschulung beschränken;

j) Forschung und Entwicklung in anderen Natur- und Ingenieurwissenschaften (72.19), basierend auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungscomputern, beschränkt auf:
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Mathematik (72.19.11);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in den Bereichen Computer und Informatik (72.19.12);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Physik (72.19.13);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Nanotechnologie (72.19.21);
- sonstige Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Bereich Technik und Technologie, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.29);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen von Originalprojekten in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.50);

k) Forschung und Entwicklung in der Biotechnologie (72.11), beschränkt auf:
- Experimentelle Forschung und Entwicklung im Bereich der Bioinformatik: Aufbau von Datenbanken in der Geonomie, Ordnung der Proteine, komplexe Prozesse der biologischen Modellierung, einschließlich biologischer Systeme;
- Experimentelle Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Nanobiotechnologie: Nano / Mikrofabrikationswerkzeuge und -prozesse, die beim Bau von Geräten zur Untersuchung von Biosystemen und Anwendungen in der Medizin, Diagnostik usw. eingesetzt werden;

l) Herstellung von elektronischen Komponenten (Modulen) (26.11), beschränkt auf:
- Herstellung von Mikroprozessoren;
- Herstellung von integrierten Schaltungen (analog, digital oder hybrid);

m) die Aktivitäten der Postproduktion (Nach- bzw. Endbearbeitung) von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen, (59.12), die auf der Verwendung von spezialisierten Hochleistungscomputern basiert, beschränkt auf:
- Dienstleistungen zur Erlangung von Spezialeffekten (59.12.14);
- Dienstleistungen zur Beschaffung von Animationsfilmen (59.12.15);

n) spezialisierte Designtätigkeiten (74.10), die auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungsrechnern beruhen.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 9
Schaffung des Informationstechnologieparks
(1) Der Park wurde aufgrund eines Regierungsbeschlusses auf Vorschlag des Ministeriums für Informationstechnologie und Kommunikation gegründet.

(2) Die Laufzeit des Parks wird durch Regierungsbeschluss festgelegt, darf jedoch 10 Jahre nicht überschreiten.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 10
Antrag für die Schaffung des Parks
(1) Für die Einrichtung des Parks muss der Antragsteller einen Antrag an das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur stellen, in dem die Zwecke der Parkerstellung, ihre funktionale Ausrichtung sowie die im Park durchzuführenden Aktivitäten angegeben werden. Auf Verlangen sind Kopien der Gründungsakte der juristischen oder natürlichen Person, die die Errichtung des Parks beantragt, sowie eine Machbarkeitsstudie beizufügen.

(2) Die Machbarkeitsstudie zur Schaffung des Parks wird Folgendes enthalten:

a) das Konzept des Parks und die Ziele seiner Schaffung beschreiben;

b) die Erläuterung der Möglichkeit, die erlaubten Aktivitäten durchzuführen und potentielle Bewohner anzuziehen;

c) Angabe des Grades der Versicherung bei potentiellen Bewohnern des Parks (Anm. Das ist noch shclecht übersetzt);

d) Phasen und Fristen für die Schaffung des Parks;

e) das Investitionsvolumen, das für den Bau des Parks und seiner Quellen benötigt wird.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 11
Prüfung des Antrags für die Schaffung des Parks
(1) Das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur prüft innerhalb von 30 Kalendertagen nach Einreichung den Antrag auf Errichtung des Parks und die beigefügten Dokumente.

(2) Wenn mehrere Antragsteller gleichzeitig einen Antrag stellen, wird der Antrag in der Reihenfolge, in der er eingereicht wird, unter Berücksichtigung von Datum und Uhrzeit des Eingangs geprüft.

(3) Erfüllen die eingereichten Unterlagen nicht die in Artikel 10 genannten Anforderungen, kann das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur die Vorlage berichtigter Dokumente und Informationen verlangen. In diesem Fall verlängert sich die in Absatz 1 vorgesehene Frist um 15 Kalendertage ab dem Datum des zusätzlichen Antrags des Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur.

(4) Wenn der Antragsteller die Dokumente und die berichtigten Informationen nicht innerhalb der in Absatz 3 genannten Frist vorgelegt hat oder wiederholt Dokumente eingereicht hat, die nicht den Anforderungen von Art. 10, das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur informiert ihn schriftlich über die Weigerung, seinen Antrag auf Schaffung des Parks zu erfüllen, mit einem obligatorischen Hinweis auf die Gründe für die Ablehnung.

(5) Wenn nach Prüfung des Antrags die vorbeugende Entscheidung zur Errichtung des Parks getroffen wird, legt das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur der Regierung den Entwurf des entsprechenden Beschlusses zusammen mit dem Entwurf der Verordnung zur Genehmigung vor für die Organisation und das Funktionieren der Parkverwaltung und den Entwurf der Registrierungsverordnung für die Bewohner des Parks, und informiert den Antragsteller schriftlich über die Einleitung des Parkerstellungsverfahrens.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Kapitel IV
Eigenschaften und Aufgaben der Strukturen, die in Schaffung und Aktivität der Parks eingebunden sind
Artikel 12
Beitrag des Ministeriums für Informationstechnologie und Kommunikation
Im Rahmen der Anwendung dieses Gesetzes hat das Ministerium für Informationstechnologie und Kommunikation folgende Aufgaben:

a) überwacht die Aktivität der Parks, unterstützt deren Entwicklung durch Umsetzung von Politiken in diesem Bereich;

b) gewährleistet die Organisation der jährlichen Bewertung der Ergebnisse der Aktivität der Parks;

c) Zusammenarbeit mit den zentralen und lokalen Behörden der öffentlichen Verwaltung, Nichtregierungsorganisationen und unabhängigen Experten sowie mit Organisationen im Bereich Wissenschaft und Innovation zur Unterstützung und Entwicklung der Aktivitäten innerhalb der Parks;

d) informiert die Öffentlichkeit über die in den Parks durchgeführten Projekte.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)

Artikel 13
Aufgaben der Parkverwaltung
Die Parkverwaltung hat folgende Aufgaben:

a) genehmigt die Verordnung über die Organisation und das Funktionieren des Parks nach Rücksprache mit dem Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur und legt die Ziele des Parks fest;

b) verwaltet den Park in Ãœbereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Gesetzes und anderer geltender normativer Gesetze;

c) erstellt, pflegt und aktualisiert das Parkregister der Parkbewohner sowie die offizielle Website des Parks;

d) Online-Zugang zum Register der Einwohner des Parks gewähren;

e) beteiligt sich an der Bewertung der Aktivität des Parks, je nachdem;

f) dazu beitragen, Investoren und Erfinder für die Aktivitäten des Parks zu gewinnen;

g) Vorschläge des Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur für die Entwicklung der Aktivität des Parks;

h) bietet ihnen auf Wunsch der Bewohner des Parks Beratungsleistungen auf Vertragsbasis an;

i) erstellt vierteljährliche und jährliche Berichte über die Aktivität des Parks und seiner Bewohner und legt diese dem Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur vor. Die Berichte werden auf der offiziellen Website des Parks und den darin enthaltenen Daten veröffentlicht - auf dem zentralen offenen Regierungsportal;

j) bei Bedarf vertritt sie den Park in den Beziehungen zu den zentralen und lokalen Behörden der öffentlichen Verwaltung und arbeitet mit ihnen zusammen;

k) entwickelt Entwicklungsprojekte für den Park.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 14
Die Zuteilung der einheitlichen Steuer, die von den Bewohnern der Informationstechnologieparks erhoben wird
Die von den Bewohnern des Parks gezahlten Beträge als eine einzige Steuer/Abgabe, die den Bewohnern von Informationstechnologieparks in Rechnung gestellt wird, werden dem Finanzministerium auf einem "Treasury Account of Receipts" (Sonderkonto_?) ausgezahlt und dann verteilt:

a) zum Staatshaushalt:
Einkommensteuer auf die unternehmerische Tätigkeit - 10,0%, die Einkommensteuer, die vom Gehalt abgezogen wird - 19,4%, die Steuer für die Straßenbenutzung durch in der Republik Moldau registrierte Kraftfahrzeuge - 0,1%;

b) zum staatlichen Sozialversicherungsbudget:
obligatorische staatliche Sozialversicherungsbeiträge von den Bewohnern der IT-Industrieparks - 54,7%;

c) Pflichtkrankenkassen:
obligatorische Krankenkassenprämien in Form eines prozentualen Beitrags aus Lohn- und sonstigen Vergütungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern - 15,4%;

d) zu lokalen Budgets:
lokale Gebühren, die von Einwohnern von Informationstechnologieparks erhoben werden - 0,3%, Grundsteuer von juristischen Personen - 0,1%.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Capitolul IV
ATRIBUÅ¢IILE ÅžI SARCINILE STRUCTURILOR IMPLICATE ÃŽN CREAREA ÅžI ACTIVITATEA PARCURILOR
Artikel 12
Beitrag des Ministeriums für Informationstechnologie und Kommunikation
Im Rahmen der Anwendung dieses Gesetzes hat das Ministerium für Informationstechnologie und Kommunikation folgende Aufgaben:

a) überwacht die Aktivität der Parks, unterstützt deren Entwicklung durch Umsetzung von Politiken in diesem Bereich;

b) gewährleistet die Organisation der jährlichen Bewertung der Ergebnisse der Aktivität der Parks;

c) Zusammenarbeit mit den zentralen und lokalen Behörden der öffentlichen Verwaltung, Nichtregierungsorganisationen und unabhängigen Experten sowie mit Organisationen im Bereich Wissenschaft und Innovation zur Unterstützung und Entwicklung der Aktivitäten innerhalb der Parks;

d) informiert die Öffentlichkeit über die in den Parks durchgeführten Projekte.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)

Artikel 13
Aufgaben der Parkverwaltung
Die Parkverwaltung hat folgende Aufgaben:

a) genehmigt die Verordnung über die Organisation und das Funktionieren des Parks nach Rücksprache mit dem Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur und legt die Ziele des Parks fest;

b) verwaltet den Park in Ãœbereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Gesetzes und anderer geltender normativer Gesetze;

c) erstellt, pflegt und aktualisiert das Parkregister der Parkbewohner sowie die offizielle Website des Parks;

d) Online-Zugang zum Register der Einwohner des Parks gewähren;

e) beteiligt sich an der Bewertung der Aktivität des Parks, je nachdem;

f) dazu beitragen, Investoren und Erfinder für die Aktivitäten des Parks zu gewinnen;

g) Vorschläge des Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur für die Entwicklung der Aktivität des Parks;

h) bietet ihnen auf Wunsch der Bewohner des Parks Beratungsleistungen auf Vertragsbasis an;

i) erstellt vierteljährliche und jährliche Berichte über die Aktivität des Parks und seiner Bewohner und legt diese dem Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur vor. Die Berichte werden auf der offiziellen Website des Parks und den darin enthaltenen Daten veröffentlicht - auf dem zentralen offenen Regierungsportal;

j) bei Bedarf vertritt sie den Park in den Beziehungen zu den zentralen und lokalen Behörden der öffentlichen Verwaltung und arbeitet mit ihnen zusammen;

k) entwickelt Entwicklungsprojekte für den Park.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 14
Die Zuteilung der einheitlichen Steuer, die von den Bewohnern der Informationstechnologieparks erhoben wird
Die von den Bewohnern des Parks gezahlten Beträge als eine einzige Steuer/Abgabe, die den Bewohnern von Informationstechnologieparks in Rechnung gestellt wird, werden dem Finanzministerium auf einem "Treasury Account of Receipts" (Sonderkonto_?) ausgezahlt und dann verteilt:

a) zum Staatshaushalt:
Einkommensteuer auf die unternehmerische Tätigkeit - 10,0%, die Einkommensteuer, die vom Gehalt abgezogen wird - 19,4%, die Steuer für die Straßenbenutzung durch in der Republik Moldau registrierte Kraftfahrzeuge - 0,1%;

b) zum staatlichen Sozialversicherungsbudget:
obligatorische staatliche Sozialversicherungsbeiträge von den Bewohnern der IT-Industrieparks - 54,7%;

c) Pflichtkrankenkassen:
obligatorische Krankenkassenprämien in Form eines prozentualen Beitrags aus Lohn- und sonstigen Vergütungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern - 15,4%;

d) zu lokalen Budgets:
lokale Gebühren, die von Einwohnern von Informationstechnologieparks erhoben werden - 0,3%, Grundsteuer von juristischen Personen - 0,1%.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Chapter IV
THE ATTRIBUTIONS AND TASKS OF THE STRUCTURES INVOLVED IN THE CREATION AND ACTIVITY OF THE PARKS
Artikel 12
Beitrag des Ministeriums für Informationstechnologie und Kommunikation
Im Rahmen der Anwendung dieses Gesetzes hat das Ministerium für Informationstechnologie und Kommunikation folgende Aufgaben:

a) überwacht die Aktivität der Parks, unterstützt deren Entwicklung durch Umsetzung von Politiken in diesem Bereich;

b) gewährleistet die Organisation der jährlichen Bewertung der Ergebnisse der Aktivität der Parks;

c) Zusammenarbeit mit den zentralen und lokalen Behörden der öffentlichen Verwaltung, Nichtregierungsorganisationen und unabhängigen Experten sowie mit Organisationen im Bereich Wissenschaft und Innovation zur Unterstützung und Entwicklung der Aktivitäten innerhalb der Parks;

d) informiert die Öffentlichkeit über die in den Parks durchgeführten Projekte.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)

Artikel 13
Aufgaben der Parkverwaltung
Die Parkverwaltung hat folgende Aufgaben:

a) genehmigt die Verordnung über die Organisation und das Funktionieren des Parks nach Rücksprache mit dem Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur und legt die Ziele des Parks fest;

b) verwaltet den Park in Ãœbereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Gesetzes und anderer geltender normativer Gesetze;

c) erstellt, pflegt und aktualisiert das Parkregister der Parkbewohner sowie die offizielle Website des Parks;

d) Online-Zugang zum Register der Einwohner des Parks gewähren;

e) beteiligt sich an der Bewertung der Aktivität des Parks, je nachdem;

f) dazu beitragen, Investoren und Erfinder für die Aktivitäten des Parks zu gewinnen;

g) Vorschläge des Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur für die Entwicklung der Aktivität des Parks;

h) bietet ihnen auf Wunsch der Bewohner des Parks Beratungsleistungen auf Vertragsbasis an;

i) erstellt vierteljährliche und jährliche Berichte über die Aktivität des Parks und seiner Bewohner und legt diese dem Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur vor. Die Berichte werden auf der offiziellen Website des Parks und den darin enthaltenen Daten veröffentlicht - auf dem zentralen offenen Regierungsportal;

j) bei Bedarf vertritt sie den Park in den Beziehungen zu den zentralen und lokalen Behörden der öffentlichen Verwaltung und arbeitet mit ihnen zusammen;

k) entwickelt Entwicklungsprojekte für den Park.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 14
Die Zuteilung der einheitlichen Steuer, die von den Bewohnern der Informationstechnologieparks erhoben wird
Die von den Bewohnern des Parks gezahlten Beträge als eine einzige Steuer/Abgabe, die den Bewohnern von Informationstechnologieparks in Rechnung gestellt wird, werden dem Finanzministerium auf einem "Treasury Account of Receipts" (Sonderkonto_?) ausgezahlt und dann verteilt:

a) zum Staatshaushalt:
Einkommensteuer auf die unternehmerische Tätigkeit - 10,0%, die Einkommensteuer, die vom Gehalt abgezogen wird - 19,4%, die Steuer für die Straßenbenutzung durch in der Republik Moldau registrierte Kraftfahrzeuge - 0,1%;

b) zum staatlichen Sozialversicherungsbudget:
obligatorische staatliche Sozialversicherungsbeiträge von den Bewohnern der IT-Industrieparks - 54,7%;

c) Pflichtkrankenkassen:
obligatorische Krankenkassenprämien in Form eines prozentualen Beitrags aus Lohn- und sonstigen Vergütungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern - 15,4%;

d) zu lokalen Budgets:
lokale Gebühren, die von Einwohnern von Informationstechnologieparks erhoben werden - 0,3%, Grundsteuer von juristischen Personen - 0,1%.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Kapitel V
Unterstützung und Stimulation der Residenten der Parks
Artikel 15
Einrichtungen und Anreize für die Schaffung und den Betrieb von Informationstechnologieparks
(1) Um die Schaffung und den Betrieb von Informationstechnologieparks zu erleichtern, gewährt der Staat seinen Einwohnern folgende Anreize:

a) die von den Bewohnern von Informationstechnologieparks in Höhe von 7% des Verkaufserlöses erhobene einmalige Steuer, die jedoch nicht unter dem in Absatz (2= festgelegten Mindestbetrag liegt, umfasst die folgende Steuern und Abgaben:

Einkommensteuer auf unternehmerische Tätigkeit (Körperschafts- + Dividendensteuer!),
Einkommensteuer auf Lohn (Lohnsteuer),
gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern,
obligatorische Krankenversicherungsprämien von Arbeitnehmern und Arbeitgebern,
Kommunalsteuern,
Grundsteuer und
die Steuer für die Nutzung von Straßen durch in der Republik Moldau registrierte Kraftfahrzeuge, die von den Bewohnern der Parks gemäß dem geltenden Recht geschuldet werden.

Die anderen Steuern und Gebühren werden von den Bewohnern der Parks in der allgemein üblichen Weise bezahlt;

b) finanzielle Zuwendungen, die durch Wettbewerb innerhalb staatlicher Programme erzielt werden;

c) die Möglichkeit, die Mittel aus den Risikofonds zu erhalten, die unter Beteiligung der Regierung geschaffen wurden;

d) andere steuer- und zollrechtliche Erleichterungen, die im Steuer- und Zollrecht vorgesehen sind.

(1.1) Für die Zwecke der Anwendung der von den Einwohnern des Parks erhobenen Einheitssteuer auf die Informationstechnologie gemäß Paragraph 1. (1) lit. a), gilt:

Einkommenssteuer aus dem Gehalt (Lohnsteuer), die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschuldeten staatlichen Sozialversicherungsbeiträge sowie die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschuldeten Krankenversicherungsbeiträge.

bezeichnen die Zahlungen die geleistet wurden an die Arbeitnehmer als Gehälter oder zu ihren Gunsten durch die Anwohnerparks für Informationstechnologie (Arbeitgeber) auf der Grundlage von arbeitsrechtlichen und normativen Gesetzen mit arbeitsrechtlichen Normen (an andere Stellen).

(2) Der Mindestbetrag der von den Einwohnern von Informationstechnologieparks erhobenen einmaligen Steuer wird monatlich pro Arbeitnehmer festgelegt und beträgt 30% des durchschnittlichen Monatslohns in der Wirtschaft, der für das Jahr des Besteuerungszeitraums der jeweiligen Steuer vorgesehen ist .

(3) Die von den Einwohnern der Informationstechnologieparks gemäß diesem Artikel erhobene einmalige Steuer wird von den Bewohnern des Parks gemäß den geltenden Rechtsvorschriften monatlich gezahlt.

(4) Wenn neue Gesetze erlassen werden, die den Anteil und / oder die Zusammensetzung der von den in den Paragrafen (1) lit. a) ändern und / oder annullieren, haben die Bewohner des Parks das Recht, während eines Zeitraums von 5 Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes, der aber das Arbeitsleben des jeweiligen Parks nicht überschreiten wird, weiter nach den geltenden Gesetzen zu arbeiten bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetze.

Wenn bestimmte Steuern und / oder Steuern in der einheitlichen Steuer enthalten sind, die auf Einwohner der in Absatz 1 genannten Informationstechnologieparks erhoben wird. a) Werden die gesetzlichen Bestimmungen durch andere Steuern und / oder Steuern ersetzt, so wird die Zusammensetzung der einheitlichen Steuer entsprechend angepasst, ohne ihren Anteil zu ändern.

(5) Wenn die Bewohner des Parks die Bedingungen der Anwendung der durch das vorliegende Gesetz vorgesehenen Einrichtungen nicht erfüllen, werden ihre Verpflichtungen gegenüber dem nationalen öffentlichen Haushalt in der allgemein festgelegten Weise neu berechnet gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, beginnend mit dem Steuerzeitraum, in dem der Verstoß begangen wurde.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 16
Sozial- und Krankenversicherung von Arbeitnehmern, die von Parkbewohnern beschäftigt werden
(1) Die Arbeitnehmer der Parkbewohner erhalten nach den geltenden Rechtsvorschriften alle Arten staatlicher Sozialversicherungsleistungen aus dem staatlichen Sozialversicherungshaushalt. Das versicherte Monatsgehalt dieser Angestellten wird 60% des durchschnittlichen Monatsgehalts in der Wirtschaft ausmachen.

(2) Die Mitarbeiter der Bewohner des Parks erhalten den Status einer versicherten Person in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der im Einkommenssteuerbericht gemachten und aktualisierten Angaben; die Einbehaltung der obligatorischen Krankenversicherungsbeiträge und der obligatorischen staatlichen Sozialversicherungsbeiträge werden nach den geltenden Rechtsvorschriften berechnet.

(3) Der Bewohner des Parks ist verpflichtet, seine Mitarbeiter schriftlich über die Besonderheiten der Sozial- und Krankenversicherung des vorliegenden Artikels sowie die Besonderheiten der Lohnsteuer (wörtlich: Einkommensteuer vom Gehalt) bis zum Tag des Erhalts des Residententitels zu informieren - und bei neuen Angestellten_ - bis zur Anstellung. (Anm.: Schlecht formuliert schon im Original. Haben hier etwas freier übersetzt. Man muß wohl die bereits beschäftigten Arbeitnehmer schlicht umfassend über die Besonderheiten dieser Rechtssituation informieren vor Wechsel in den Residentenstatus oder, bei neuen Mitarbneitern, vor Abschluß des Arbeitsvertrages).

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Capitolul V
SUPORTUL ÅžI STIMULAREA ACTIVITÄ‚Å¢II REZIDENÅ¢ILOR PARCURILOR
Artikel 15
Einrichtungen und Anreize für die Schaffung und den Betrieb von Informationstechnologieparks
(1) Um die Schaffung und den Betrieb von Informationstechnologieparks zu erleichtern, gewährt der Staat seinen Einwohnern folgende Anreize:

a) die von den Bewohnern von Informationstechnologieparks in Höhe von 7% des Verkaufserlöses erhobene einmalige Steuer, die jedoch nicht unter dem in Absatz (2= festgelegten Mindestbetrag liegt, umfasst die folgende Steuern und Abgaben:

Einkommensteuer auf unternehmerische Tätigkeit (Körperschafts- + Dividendensteuer!),
Einkommensteuer auf Lohn (Lohnsteuer),
gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern,
obligatorische Krankenversicherungsprämien von Arbeitnehmern und Arbeitgebern,
Kommunalsteuern,
Grundsteuer und
die Steuer für die Nutzung von Straßen durch in der Republik Moldau registrierte Kraftfahrzeuge, die von den Bewohnern der Parks gemäß dem geltenden Recht geschuldet werden.

Die anderen Steuern und Gebühren werden von den Bewohnern der Parks in der allgemein üblichen Weise bezahlt;

b) finanzielle Zuwendungen, die durch Wettbewerb innerhalb staatlicher Programme erzielt werden;

c) die Möglichkeit, die Mittel aus den Risikofonds zu erhalten, die unter Beteiligung der Regierung geschaffen wurden;

d) andere steuer- und zollrechtliche Erleichterungen, die im Steuer- und Zollrecht vorgesehen sind.

(1.1) Für die Zwecke der Anwendung der von den Einwohnern des Parks erhobenen Einheitssteuer auf die Informationstechnologie gemäß Paragraph 1. (1) lit. a), gilt:

Einkommenssteuer aus dem Gehalt (Lohnsteuer), die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschuldeten staatlichen Sozialversicherungsbeiträge sowie die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschuldeten Krankenversicherungsbeiträge.

bezeichnen die Zahlungen die geleistet wurden an die Arbeitnehmer als Gehälter oder zu ihren Gunsten durch die Anwohnerparks für Informationstechnologie (Arbeitgeber) auf der Grundlage von arbeitsrechtlichen und normativen Gesetzen mit arbeitsrechtlichen Normen (an andere Stellen).

(2) Der Mindestbetrag der von den Einwohnern von Informationstechnologieparks erhobenen einmaligen Steuer wird monatlich pro Arbeitnehmer festgelegt und beträgt 30% des durchschnittlichen Monatslohns in der Wirtschaft, der für das Jahr des Besteuerungszeitraums der jeweiligen Steuer vorgesehen ist .

(3) Die von den Einwohnern der Informationstechnologieparks gemäß diesem Artikel erhobene einmalige Steuer wird von den Bewohnern des Parks gemäß den geltenden Rechtsvorschriften monatlich gezahlt.

(4) Wenn neue Gesetze erlassen werden, die den Anteil und / oder die Zusammensetzung der von den in den Paragrafen (1) lit. a) ändern und / oder annullieren, haben die Bewohner des Parks das Recht, während eines Zeitraums von 5 Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes, der aber das Arbeitsleben des jeweiligen Parks nicht überschreiten wird, weiter nach den geltenden Gesetzen zu arbeiten bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetze.

Wenn bestimmte Steuern und / oder Steuern in der einheitlichen Steuer enthalten sind, die auf Einwohner der in Absatz 1 genannten Informationstechnologieparks erhoben wird. a) Werden die gesetzlichen Bestimmungen durch andere Steuern und / oder Steuern ersetzt, so wird die Zusammensetzung der einheitlichen Steuer entsprechend angepasst, ohne ihren Anteil zu ändern.

(5) Wenn die Bewohner des Parks die Bedingungen der Anwendung der durch das vorliegende Gesetz vorgesehenen Einrichtungen nicht erfüllen, werden ihre Verpflichtungen gegenüber dem nationalen öffentlichen Haushalt in der allgemein festgelegten Weise neu berechnet gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, beginnend mit dem Steuerzeitraum, in dem der Verstoß begangen wurde.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 16
Sozial- und Krankenversicherung von Arbeitnehmern, die von Parkbewohnern beschäftigt werden
(1) Die Arbeitnehmer der Parkbewohner erhalten nach den geltenden Rechtsvorschriften alle Arten staatlicher Sozialversicherungsleistungen aus dem staatlichen Sozialversicherungshaushalt. Das versicherte Monatsgehalt dieser Angestellten wird 60% des durchschnittlichen Monatsgehalts in der Wirtschaft ausmachen.

(2) Die Mitarbeiter der Bewohner des Parks erhalten den Status einer versicherten Person in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der im Einkommenssteuerbericht gemachten und aktualisierten Angaben; die Einbehaltung der obligatorischen Krankenversicherungsbeiträge und der obligatorischen staatlichen Sozialversicherungsbeiträge werden nach den geltenden Rechtsvorschriften berechnet.

(3) Der Bewohner des Parks ist verpflichtet, seine Mitarbeiter schriftlich über die Besonderheiten der Sozial- und Krankenversicherung des vorliegenden Artikels sowie die Besonderheiten der Lohnsteuer (wörtlich: Einkommensteuer vom Gehalt) bis zum Tag des Erhalts des Residententitels zu informieren - und bei neuen Angestellten_ - bis zur Anstellung. (Anm.: Schlecht formuliert schon im Original. Haben hier etwas freier übersetzt. Man muß wohl die bereits beschäftigten Arbeitnehmer schlicht umfassend über die Besonderheiten dieser Rechtssituation informieren vor Wechsel in den Residentenstatus oder, bei neuen Mitarbneitern, vor Abschluß des Arbeitsvertrages).

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Chapter V
SUPPORT AND STIMULATION OF PARKS RESIDENT`S ACTIVITY
Artikel 15
Einrichtungen und Anreize für die Schaffung und den Betrieb von Informationstechnologieparks
(1) Um die Schaffung und den Betrieb von Informationstechnologieparks zu erleichtern, gewährt der Staat seinen Einwohnern folgende Anreize:

a) die von den Bewohnern von Informationstechnologieparks in Höhe von 7% des Verkaufserlöses erhobene einmalige Steuer, die jedoch nicht unter dem in Absatz (2= festgelegten Mindestbetrag liegt, umfasst die folgende Steuern und Abgaben:

Einkommensteuer auf unternehmerische Tätigkeit (Körperschafts- + Dividendensteuer!),
Einkommensteuer auf Lohn (Lohnsteuer),
gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern,
obligatorische Krankenversicherungsprämien von Arbeitnehmern und Arbeitgebern,
Kommunalsteuern,
Grundsteuer und
die Steuer für die Nutzung von Straßen durch in der Republik Moldau registrierte Kraftfahrzeuge, die von den Bewohnern der Parks gemäß dem geltenden Recht geschuldet werden.

Die anderen Steuern und Gebühren werden von den Bewohnern der Parks in der allgemein üblichen Weise bezahlt;

b) finanzielle Zuwendungen, die durch Wettbewerb innerhalb staatlicher Programme erzielt werden;

c) die Möglichkeit, die Mittel aus den Risikofonds zu erhalten, die unter Beteiligung der Regierung geschaffen wurden;

d) andere steuer- und zollrechtliche Erleichterungen, die im Steuer- und Zollrecht vorgesehen sind.

(1.1) Für die Zwecke der Anwendung der von den Einwohnern des Parks erhobenen Einheitssteuer auf die Informationstechnologie gemäß Paragraph 1. (1) lit. a), gilt:

Einkommenssteuer aus dem Gehalt (Lohnsteuer), die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschuldeten staatlichen Sozialversicherungsbeiträge sowie die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschuldeten Krankenversicherungsbeiträge.

bezeichnen die Zahlungen die geleistet wurden an die Arbeitnehmer als Gehälter oder zu ihren Gunsten durch die Anwohnerparks für Informationstechnologie (Arbeitgeber) auf der Grundlage von arbeitsrechtlichen und normativen Gesetzen mit arbeitsrechtlichen Normen (an andere Stellen).

(2) Der Mindestbetrag der von den Einwohnern von Informationstechnologieparks erhobenen einmaligen Steuer wird monatlich pro Arbeitnehmer festgelegt und beträgt 30% des durchschnittlichen Monatslohns in der Wirtschaft, der für das Jahr des Besteuerungszeitraums der jeweiligen Steuer vorgesehen ist .

(3) Die von den Einwohnern der Informationstechnologieparks gemäß diesem Artikel erhobene einmalige Steuer wird von den Bewohnern des Parks gemäß den geltenden Rechtsvorschriften monatlich gezahlt.

(4) Wenn neue Gesetze erlassen werden, die den Anteil und / oder die Zusammensetzung der von den in den Paragrafen (1) lit. a) ändern und / oder annullieren, haben die Bewohner des Parks das Recht, während eines Zeitraums von 5 Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes, der aber das Arbeitsleben des jeweiligen Parks nicht überschreiten wird, weiter nach den geltenden Gesetzen zu arbeiten bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetze.

Wenn bestimmte Steuern und / oder Steuern in der einheitlichen Steuer enthalten sind, die auf Einwohner der in Absatz 1 genannten Informationstechnologieparks erhoben wird. a) Werden die gesetzlichen Bestimmungen durch andere Steuern und / oder Steuern ersetzt, so wird die Zusammensetzung der einheitlichen Steuer entsprechend angepasst, ohne ihren Anteil zu ändern.

(5) Wenn die Bewohner des Parks die Bedingungen der Anwendung der durch das vorliegende Gesetz vorgesehenen Einrichtungen nicht erfüllen, werden ihre Verpflichtungen gegenüber dem nationalen öffentlichen Haushalt in der allgemein festgelegten Weise neu berechnet gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, beginnend mit dem Steuerzeitraum, in dem der Verstoß begangen wurde.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 16
Sozial- und Krankenversicherung von Arbeitnehmern, die von Parkbewohnern beschäftigt werden
(1) Die Arbeitnehmer der Parkbewohner erhalten nach den geltenden Rechtsvorschriften alle Arten staatlicher Sozialversicherungsleistungen aus dem staatlichen Sozialversicherungshaushalt. Das versicherte Monatsgehalt dieser Angestellten wird 60% des durchschnittlichen Monatsgehalts in der Wirtschaft ausmachen.

(2) Die Mitarbeiter der Bewohner des Parks erhalten den Status einer versicherten Person in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der im Einkommenssteuerbericht gemachten und aktualisierten Angaben; die Einbehaltung der obligatorischen Krankenversicherungsbeiträge und der obligatorischen staatlichen Sozialversicherungsbeiträge werden nach den geltenden Rechtsvorschriften berechnet.

(3) Der Bewohner des Parks ist verpflichtet, seine Mitarbeiter schriftlich über die Besonderheiten der Sozial- und Krankenversicherung des vorliegenden Artikels sowie die Besonderheiten der Lohnsteuer (wörtlich: Einkommensteuer vom Gehalt) bis zum Tag des Erhalts des Residententitels zu informieren - und bei neuen Angestellten_ - bis zur Anstellung. (Anm.: Schlecht formuliert schon im Original. Haben hier etwas freier übersetzt. Man muß wohl die bereits beschäftigten Arbeitnehmer schlicht umfassend über die Besonderheiten dieser Rechtssituation informieren vor Wechsel in den Residentenstatus oder, bei neuen Mitarbneitern, vor Abschluß des Arbeitsvertrages).

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Kapitel VI - Evaluierung und Kontrolle der Aktivitäten der Parks
17
Artikel 17
Bewertung des Informationstechnologieparks und seiner Bewohner
Die Ergebnisse der Aktivität des Parks und seiner Bewohner werden gemäß einer vom Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur entwickelten und von der Regierung genehmigten Verordnung bewertet.

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Artikel 18
Überprüfung der Haupttätigkeiten
(1) Es ist erforderlich, dass die Tätigkeit der Bewohner des Parks jährlich kontrolliert wird, um die Erfüllung der notwendigen Indikatoren für den Erwerb und die Aufrechterhaltung des Status des Bewohners des Parks für Informationstechnologie (IT-Park) zu überprüfen.

(2) Die im Gesetz festgelegten und der Überprüfung unterliegenden Indikatoren werden von der Parkverwaltung festgelegt, und die Überprüfung wird von den Auditoren durchgeführt.

(3) Die Ergebnisse der Überprüfung werden auf der offiziellen Website des Ministeriums für Wirtschaft und Infrastruktur und der des Informationstechnologieparks veröffentlicht.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 19
Verlust des Residentenstatus
1) Der Residentenstatus des Parks wird durch Kündigung des Vertrags mit der Verwaltung des Parks in folgenden Situationen zurückgezogen:

a) auf Initiative des Bewohners des Parks, wenn die Parkverwaltung die Bestimmungen des Vertrags für die Aktivität im Park nicht einhält und die Verstöße nicht innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung des Bewohners beseitigt;

b) auf Initiative der Parkverwaltung, wenn der Bewohner des Parks die Bestimmungen des Vertrags über die Aktivität im Park nicht befolgt und die Verstöße nicht innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung der Verwaltung beseitigt;

c) im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes, des Gesetzes zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche, anderer normativer Handlungen, auf der Grundlage eines unwiderruflichen Gerichtsbeschlusses in dieser Hinsicht;

d) in anderen Fällen, die im Vertrag für die Aktivität im Park festgelegt sind.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 lit. a) und b), wird der Residentenstatus durch die Entscheidung der Verwaltung des Parks zurückgezogen.

(3) Der Entzug des Eigentumsrechts des Parkbewohners hat zur Folge, dass der Bewohner der nach diesem Gesetz gewährten Gebäude verliert.

(4) Die Anwohner des Parks können gegen den Entzug des Residentenstatus die Gerichte anrufen.

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Artikel 20
Abschaffungung des Informationstechnologieparks
(1) Der Park kann durch einen Regierungsbeschluss auf Vorschlag des Ministeriums für Informationstechnologie und Kommunikation abgeschafft werden, wenn der Park die durch dieses Gesetz und seine eigene Organisations- und Betriebsordnung festgelegten Ziele nicht erreicht. Die Entscheidung der Regierung über die Abschaffung des Parks tritt sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Die Abschaffung des Parks hat den Verlust des Eigentumsrechts des betreffenden Parks und die Beendigung der Regelung der Einrichtungen zur Folge, die den Bewohnern des Parks nach dem geltenden Recht gewährt werden.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Capitolul VI
EVALUAREA ÅžI CONTROLUL ACTIVITÄ‚Å¢II PARCULUI
Artikel 17
Bewertung des Informationstechnologieparks und seiner Bewohner
Die Ergebnisse der Aktivität des Parks und seiner Bewohner werden gemäß einer vom Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur entwickelten und von der Regierung genehmigten Verordnung bewertet.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 18
Überprüfung der Haupttätigkeiten
(1) Es ist erforderlich, dass die Tätigkeit der Bewohner des Parks jährlich kontrolliert wird, um die Erfüllung der notwendigen Indikatoren für den Erwerb und die Aufrechterhaltung des Status des Bewohners des Parks für Informationstechnologie (IT-Park) zu überprüfen.

(2) Die im Gesetz festgelegten und der Überprüfung unterliegenden Indikatoren werden von der Parkverwaltung festgelegt, und die Überprüfung wird von den Auditoren durchgeführt.

(3) Die Ergebnisse der Überprüfung werden auf der offiziellen Website des Ministeriums für Wirtschaft und Infrastruktur und der des Informationstechnologieparks veröffentlicht.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 19
Verlust des Residentenstatus
1) Der Residentenstatus des Parks wird durch Kündigung des Vertrags mit der Verwaltung des Parks in folgenden Situationen zurückgezogen:

a) auf Initiative des Bewohners des Parks, wenn die Parkverwaltung die Bestimmungen des Vertrags für die Aktivität im Park nicht einhält und die Verstöße nicht innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung des Bewohners beseitigt;

b) auf Initiative der Parkverwaltung, wenn der Bewohner des Parks die Bestimmungen des Vertrags über die Aktivität im Park nicht befolgt und die Verstöße nicht innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung der Verwaltung beseitigt;

c) im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes, des Gesetzes zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche, anderer normativer Handlungen, auf der Grundlage eines unwiderruflichen Gerichtsbeschlusses in dieser Hinsicht;

d) in anderen Fällen, die im Vertrag für die Aktivität im Park festgelegt sind.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 lit. a) und b), wird der Residentenstatus durch die Entscheidung der Verwaltung des Parks zurückgezogen.

(3) Der Entzug des Eigentumsrechts des Parkbewohners hat zur Folge, dass der Bewohner der nach diesem Gesetz gewährten Gebäude verliert.

(4) Die Anwohner des Parks können gegen den Entzug des Residentenstatus die Gerichte anrufen.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 20
Abschaffungung des Informationstechnologieparks
(1) Der Park kann durch einen Regierungsbeschluss auf Vorschlag des Ministeriums für Informationstechnologie und Kommunikation abgeschafft werden, wenn der Park die durch dieses Gesetz und seine eigene Organisations- und Betriebsordnung festgelegten Ziele nicht erreicht. Die Entscheidung der Regierung über die Abschaffung des Parks tritt sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Die Abschaffung des Parks hat den Verlust des Eigentumsrechts des betreffenden Parks und die Beendigung der Regelung der Einrichtungen zur Folge, die den Bewohnern des Parks nach dem geltenden Recht gewährt werden.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Chapter VI
EVALUATION AND CONTROL OF THE PARKS ACTIVITIES
Artikel 17
Bewertung des Informationstechnologieparks und seiner Bewohner
Die Ergebnisse der Aktivität des Parks und seiner Bewohner werden gemäß einer vom Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur entwickelten und von der Regierung genehmigten Verordnung bewertet.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 18
Überprüfung der Haupttätigkeiten
(1) Es ist erforderlich, dass die Tätigkeit der Bewohner des Parks jährlich kontrolliert wird, um die Erfüllung der notwendigen Indikatoren für den Erwerb und die Aufrechterhaltung des Status des Bewohners des Parks für Informationstechnologie (IT-Park) zu überprüfen.

(2) Die im Gesetz festgelegten und der Überprüfung unterliegenden Indikatoren werden von der Parkverwaltung festgelegt, und die Überprüfung wird von den Auditoren durchgeführt.

(3) Die Ergebnisse der Überprüfung werden auf der offiziellen Website des Ministeriums für Wirtschaft und Infrastruktur und der des Informationstechnologieparks veröffentlicht.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 19
Verlust des Residentenstatus
1) Der Residentenstatus des Parks wird durch Kündigung des Vertrags mit der Verwaltung des Parks in folgenden Situationen zurückgezogen:

a) auf Initiative des Bewohners des Parks, wenn die Parkverwaltung die Bestimmungen des Vertrags für die Aktivität im Park nicht einhält und die Verstöße nicht innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung des Bewohners beseitigt;

b) auf Initiative der Parkverwaltung, wenn der Bewohner des Parks die Bestimmungen des Vertrags über die Aktivität im Park nicht befolgt und die Verstöße nicht innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung der Verwaltung beseitigt;

c) im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes, des Gesetzes zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche, anderer normativer Handlungen, auf der Grundlage eines unwiderruflichen Gerichtsbeschlusses in dieser Hinsicht;

d) in anderen Fällen, die im Vertrag für die Aktivität im Park festgelegt sind.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 lit. a) und b), wird der Residentenstatus durch die Entscheidung der Verwaltung des Parks zurückgezogen.

(3) Der Entzug des Eigentumsrechts des Parkbewohners hat zur Folge, dass der Bewohner der nach diesem Gesetz gewährten Gebäude verliert.

(4) Die Anwohner des Parks können gegen den Entzug des Residentenstatus die Gerichte anrufen.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Artikel 20
Abschaffungung des Informationstechnologieparks
(1) Der Park kann durch einen Regierungsbeschluss auf Vorschlag des Ministeriums für Informationstechnologie und Kommunikation abgeschafft werden, wenn der Park die durch dieses Gesetz und seine eigene Organisations- und Betriebsordnung festgelegten Ziele nicht erreicht. Die Entscheidung der Regierung über die Abschaffung des Parks tritt sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Die Abschaffung des Parks hat den Verlust des Eigentumsrechts des betreffenden Parks und die Beendigung der Regelung der Einrichtungen zur Folge, die den Bewohnern des Parks nach dem geltenden Recht gewährt werden.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Kapitel VII
Schluß und Übergangsbestimmungen
Artikel 21
(Dieser Artikel hat keine Ãœberschrift)
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

(2) Die Regierung wird innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Gesetzes:

a) ihre normativen Handlungen in Übereinstimmung mit dem gegenwärtigen Gesetz bringen;

b) Ausarbeitung und Verabschiedung der für die Durchführung des vorliegenden Gesetzes erforderlichen normativen Akte und Vorlage von Vorschlägen für die Anpassung der geltenden Rechtsvorschriften an das Parlament übermitteln.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Capitolul VII
DISPOZIÅ¢II FINALE ÅžI TRANZITORII
Artikel 21
(Dieser Artikel hat keine Ãœberschrift)
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

(2) Die Regierung wird innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Gesetzes:

a) ihre normativen Handlungen in Übereinstimmung mit dem gegenwärtigen Gesetz bringen;

b) Ausarbeitung und Verabschiedung der für die Durchführung des vorliegenden Gesetzes erforderlichen normativen Akte und Vorlage von Vorschlägen für die Anpassung der geltenden Rechtsvorschriften an das Parlament übermitteln.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
Chapter VII
FINAL- AND TRANSITORY PROVISIONS
Artikel 21
(Dieser Artikel hat keine Ãœberschrift)
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

(2) Die Regierung wird innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Gesetzes:

a) ihre normativen Handlungen in Übereinstimmung mit dem gegenwärtigen Gesetz bringen;

b) Ausarbeitung und Verabschiedung der für die Durchführung des vorliegenden Gesetzes erforderlichen normativen Akte und Vorlage von Vorschlägen für die Anpassung der geltenden Rechtsvorschriften an das Parlament übermitteln.

(kein offizieller Text! Ãœbersetzt von Innovation Seven SRL)
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