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AVAG (Stand 31.12.2012)
Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz
Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen
in der zum 08.12.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 01.03.2001 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
AVAG (Stand 31.12.2012)-Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen
        Teil 1-Allgemeines
                Abschnitt 1-Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen (1-2)
                Abschnitt 2-Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln (3-10)
                Abschnitt 3-Beschwerde, Vollstreckungsgegenklage (11-14)
                Abschnitt 4-Rechtsbeschwerde (15-17)
                Abschnitt 5-Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung (18-24)
                Abschnitt 6-Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung (25-26)
                Abschnitt 7-Aufhebung oder Änderung der Beschlüsse über die Zulassung der Zwangsvollstreckung oder die Anerkennung (27-29)
                Abschnitt 8-Vorschriften für Entscheidungen deutscher Gerichte und für das Mahnverfahren (30-32)
                Abschnitt 9-Verhältnis zu besonderen Anerkennungsverfahren; Konzentrationsermächtigung (33-34)
        Teil 2-Besonderes
                Abschnitt 1-Ãœbereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 und vom 16. September 1988 (35-36)
                Abschnitt 2-Haager Ãœbereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (37-39)
                Abschnitt 3-Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen (40-44)
                Abschnitt 4-Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (45-49)
                Abschnitt 5-(aufgehoben) (50-54)
                Abschnitt 6-Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und Abkommen vom 19. Oktober 2005 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (55-56)
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