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AufenthG (Stand: 31.12.2008)
Aufenthaltsgesetz
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
in der zum 08.12.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 01.01.2005 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
AufenthG (Stand: 31.12.2008)-Aufenthaltsgesetz Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
        Kapitel 1-Allgemeine Bestimmungen (1-2)
        Kapitel 2-Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
                Abschnitt 1-Allgemeines (3-12)
                Abschnitt 2-Einreise (13-15a)
                Abschnitt 3-Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (16-17)
                Abschnitt 4-Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (18-21)
                Abschnitt 5-Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (22-26)
                Abschnitt 6-Aufenthalt aus familiären Gründen (27-36)
                Abschnitt 7-Besondere Aufenthaltsrechte (37-38a)
                Abschnitt 8-Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (39-42)
        Kapitel 3-Integration (43-45)
        Kapitel 4-Ordnungsrechtliche Vorschriften (46-49)
        Kapitel 5-Beendigung des Aufenthalts
                Abschnitt 1-Begründung der Ausreisepflicht (50-56)
                Abschnitt 2-Durchsetzung der Ausreisepflicht (57-62)
        Kapitel 6-Haftung und Gebühren (63-70)
        Kapitel 7-Verfahrensvorschriften
                Abschnitt 1-Zuständigkeiten (71-74)
                Abschnitt 1a-Durchbeförderung (74a-74a)
                Abschnitt 2-Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (75-76)
                Abschnitt 3-Verwaltungsverfahren (77-85)
                Abschnitt 4-Datenschutz (86-91e)
        Kapitel 8-Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration (92-94)
        Kapitel 9-Straf- und Bußgeldvorschriften (95-98)
        Kapitel 10-Verordnungsermächtigungen; Ãœbergangs- und Schlussvorschriften (99-107)
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