GG
Grundgesetz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 33 (Regelung seit 01.09.2006)
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
(3) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.
Franz-Anton Plitt (Internet entrepreneur) Chisinau (Moldova)
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Stand: 02.04.2007 |
Zur Änderung zum 01.09.2006
(Etwaige Ergänzungen zum Originaltext sind blau!)
A. Auszug aus Gesetzentwurf, Drucksache 16/813, 07.03.2006 :
1. Vorschlag
3. In Artikel 33 Abs. 5 werden vor dem abschließenden Punkt die Wörter „und fortzuentwickeln“ eingefügt.
2. Begründung zur Änderung des Art. 33 GG:
Zu Nummer 3 (Artikel 33 Abs. 5)
Mit der Ergänzung des Artikels 33 Abs. 5 um die Wörter „und fortzuentwickeln“ wird die Notwendigkeit einer Modernisierung und Anpassung des öffentlichen Dienstrechts an sich ändernde Rahmenbedingungen hervorgehoben. So sollen Gesetzgebung und Rechtsprechung die Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts erleichtern. Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind auch weiterhin zu berücksichtigen. Unberührt bleibt die verfassungsrechtliche Garantie des Berufsbeamtentums.
B. Weiterer Fortgang des Verfahrens
Folglich erging das Gesetz ohne weitere Änderungen zu Art. 33 GG.
Detailierter Gang der Gesetzgebung
Bundestag - Gesetzentwurf CDU/CSU; SPD 07.03.2006 Drucksache 16/813
1. Beratung
Bundestag - Plenarprotokoll 16/23 10.03.2006 S. 1749A-1787B
zusammenberaten mit Föderalismusreform-Begleitgesetz, s. Föderalismusreform-Begleitgesetz Bundestag Drucksache 16/814
Beschluss: S. 1749B - Überweisung: Rechtsausschuss (federführend), Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Auswärtiger Ausschuss, Innenausschuss, Sportausschuss, Finanzausschuss, AfWi, AfELV, Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, AfG, Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Tourismus, Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, Ausschuss für Kultur und Medien, Haushaltsausschuss
Bundestag - Beschlussempfehlung Rechtsausschuss 28.06.2006 Drucksache 16/2010
Änderung der Kompetenzregelungen bei der Luftreinhaltung, beim Strafvollzug, beim Verwaltungsverfahren, Zusammenarbeit bei überregionalen Forschungsvorhaben, Verteilung der Lasten bei übergreifenden Finanzkorrekturen und bei der Fortgeltung von Bundesrecht (Art. 72, 74, 84, 91b, 104a und 125b des Entwurfs)
Bundestag - Bericht Rechtsausschuss 29.06.2006 Drucksache 16/2069
Änderungsanträge - Drucksache 16/2045 bis 16/2051, 16/2062 bis 16/2067
2. Beratung
Bundestag - Plenarprotokoll 16/44 30.06.2006 S. 4233A-4298C
zusammenberaten mit ... (andere Gesetze)
3. Beratung
Bundestag - Plenarprotokoll 16/44 30.06.2006
Plenarprotokoll 16/45 05.09.2006
Plenarprotokoll 16/48 08.09.2006
Beschluss: S. 4296A - Annahme in namentlicher Abstimmung Drucksache 16/813 idF Drucksache 16/2010 (428:161:3) mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit
Bundesrat - Gesetzesbeschluss Deutscher Bundestag 30.06.2006 Drucksache Drs 462/06
Bundesrat - Berichtigung 06.07.2006 Drucksache Drs zu 462/06 (2)
Bundesrat - Antrag Berlin; Nordrhein-Westfalen; Bremen; Bayern 06.07.2006 Drucksache Drs 462/1/06
Entschließung
Durchgang
Bundesrat - Plenarprotokoll 824 07.07.2006 S. 203B-223A, 245A-247C/Anl
zusammenberaten mit: Föderalismusreform-Begleitgesetz, s. Föderalismusreform-Begleitgesetz Bundestag Drucksache 16/814
Beschluss: S. 222D - Zustimmung; Entschließung - gemäß Art. 79 Abs. 2 GG
Bundesrat - Beschluss Bundesrat 07.07.2006 Drucksache Drs 462/06 (Beschluss)
Bundesregierung - Gesetz vom 28.08.2006 - Bundesgesetzblatt Teil I 2006 Nr.41 31.08.2006 S. 2034
Inkrafttreten: 01.09.2006