(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IXa ZB 18/04
- Beschluß
05.11.2004
)
Lauf der Verfolgungsverjährung in Art. 9 I EGStGB endet jedenfalls im Anwendungsbereich des § 890 ZPO mit der Festsetzung eines Ordnungsmittels, auch soweit diese nicht rechtskräftig ist
...Text des Beschlusses