(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 6 PB 9.06
- Beschluß
28.07.2006
)
Antrag auf Feststellung, daß Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nicht begründet wurde, nach gesetzl. Begründung, gem. § 9 Abs. 2 BPersVG = Auflösungsantrag, wenn nur Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung geltend gemacht
...Text des Beschlusses