(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 3 StR 372/00
- Urteil
21.02.2001
)
Völkermord: Absicht, nationale, rassische oder durch Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, ist tatbezogenes Merkmal, fällt deshalb nicht unter § 28 StGB
...Text des Urteils