(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , III ZR 263/04
- Beschluß
24.02.2005
)
Entscheidung über eine Gehörsrüge braucht nicht begründet zu werden,
soweit sie im Revisionsverfahren erhobene und in Anwendung des § 564 ZPO ohne nähere Begründung nicht für durchgreifend erachtete Rügen von Verfahrensmängeln betrifft
...Text des Beschlusses