(OLG = Oberlandesgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Naumburg
, 10 W 66/10
- Beschluß
30.03.2011
)
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Gerichte ihrer Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, nachkommen, auch wenn sie darauf nicht im Einzelnen eingehen
...Text des Beschlusses