(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , X ARZ 109/11
- Beschluß
17.05.2011
)
Verweisungsbeschluss ist nicht schon deshalb unwirksam, weil das verweisende Gericht sich nicht mit der Frage befasst hat, ob es gemäß § 29 ZPO örtlich zuständig ist, wenn die Parteien sich nicht äußerten
...Text des Beschlusses