(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VII ZB 24/09
- Beschluß
08.09.2011
)
Durch unselbst. Nebenintervention entstandenen Kosten sind nach dem Maßstab zu verteilen, den die Parteien in einem ohne Beteiligung des Nebenintervenienten geschlossenen Vergleich für die Verteilung der übrigen Kosten des Rechtsstreits festgelegt haben
...Text des Beschlusses