(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VIII ZB 91/09
- Beschluß
27.04.2010
)
Hat 1. Instanz keine Veranlassung gesehen, Berufung zuzulassen, muss Berufungsgericht die Entscheidung darüber nachholen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung erfüllt sind
...Text des Beschlusses