(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZR 66/05
- Urteil
21.12.2006
)
Wird Revision gegen Entscheidung zugelassen, die Teilentscheidung nach § 91a I1 ZPO umfasst, kann sich Überprüfung insoweit nur auf § 91a ZPO selbst, nicht auf zugrunde liegenden Anspruch erstrecken
...Text des Urteils