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MarkenVO (BRD) (Stand 31.12.2012)
Markenverordnung
Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
in der zum 14.11.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 01.06.2004. Wenn Sie die Ausgabe der zu einem anderen Datum gültigen Fassung wünschen tragen Sie dieses bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
Teil 7
Schlussvorschriften
§ 56
Ãœbergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens dieser Verordnung
Für Markenanmeldungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften der Markenverordnung vom 30. November 1994 (BGBl. I S. 3555), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. September 2003 (BGBl. I S. 1701).
§ 57
Übergangsregelung für künftige Änderungen
Für Markenanmeldungen, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis dahin geltenden Fassung.
§ 58
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Markenverordnung vom 30. November 1994 (BGBl. I S. 3555), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. September 2003 (BGBl. I S. 1701), außer Kraft.
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