(LAG München, Text des Urteils 24.09.2009, 3 Sa 402/09;)
Eine Vertragsstrafenklausel ist gem. § 307 Abs.1 Satz 2 BGB intransparent und damit unwirksam, wenn sie vorsieht, dass die Vertragsstrafe wegen des ,,Vertragsbruchs in sonstiger Form´´ verwirkt ist
... Urteil