BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 366 Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen (Regelung seit 01.01.2002)
(1) Ist der Schuldner dem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird diejenige Schuld getilgt, welche er bei der Leistung bestimmt.
(2) Trifft der Schuldner keine Bestimmung, so wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche dem Gläubiger geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die dem Schuldner lästigere, unter mehreren gleich lästigen die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt.
Franz-Anton Plitt (Internet entrepreneur) Chisinau (Moldova)
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Stand: 02.01.2002 |
1. Dem Schuldner steht das Recht zu, welche Forderung durch die Leistung erfüllt werden soll, wenn mehrere Forderungen eines Gläubigers bestehen und die Leistung für die Befriedigung aller Forderungen nicht ausreicht. § 366 BGB ist auch dann anwendbar, wenn mehrere Gläubiger Forderungen gegen den Schuldner besitzen und bei Leistung des Schuldners an einen Gläubiger diese auch schuldbefreiende Wirkung gegenüber den anderen Gläubigern hat. Auch der für den Schuldner leistende Dritte kann die Bestimmung der Erfüllungswirkung treffen. Die Bestimmung kann auch stillschweigend erfolgen muß aber bei der Leistung getroffen werden, wobei aber auch eine nachträgliche Bestimmung zwischen den Parteien vereinbart werden kann. Der Gläubiger gerät in Annahmeverzug, wenn er der Bestimmung des Schuldners widerspricht und die Annahme der Leistung ablehnt. Allerdings kann bei der Vereinbarung einer bestimmten Tilgungsreihenfolge der Schuldner nicht mehr abweichende Bestimmungen treffen. Nimmt er die Leistung aber tatsächlich an, ist der Widerspruch unerheblich.
2. Da § 366 II BGB auf einem vermuteten vernünftigen Parteiwillen beruht, kann die Auslegung des Parteiwillens auch dazu führen, daß diese Vorschrift wegen entgegenstehender Interessen der Parteien nicht anwendbar ist. Die Fälligkeit der Forderungen ergibt sich aus § 271 BGB. Bei der Frage der größeren Sicherheit einer Forderung ist die wirtschaftliche Beurteilung entscheident. Diese kann durch Mithaftung anderer Personen oder dem Vorliegen eines Vollstreckungstitels beeinflußt werden. Die größere Lästigkeit ergibt u.a. aus höherer Verzinsung, aus dem Bestehen eines Vollstreckungstitels oder einer Vertragsstrafe.
3. Prozessuales
Der Gläubiger trägt die Beweislast über die Existenz der Forderung auf die er die Leistung anrechnen will. Der Schuldner muß beweisen, warum die Leistung auf die Forderung anzurechnen ist. Bei abweichender Anrechnungsvereinbarung muß diese derjenige beweisen, welcher sich auf sie beruft.
Diese Kommentierung basiert auf einer Arbeit des Rechtsanwalts Thomas Weidel, Bitterfeld, einem damaligen Mitarbeiter der Fa. Advo-net.com, Eco-Part GmbH & Co. KG. Stand ist eigentlich der 20.06.2000. Aus technischen Gründen musste oben ein Stand nach dem In-Kraft-treten der Neufassung des BGB am 1.1.2002 eingegeben werden.
Für Hinweise und Anregungen sind wir immer dankbar. Bei Interesse ist qualifizierten Juristen die Aufnahme in die Kommentatoren-Liste möglich.
Urteile nach 02.01.2002, also nach Abschluss dieser Kommentierung(BAG , Text des Urteils 22.10.2014, 5 AZR 731/12;)
Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage
... Urteil
(BAG , Text des Urteils 07.08.2012, 9 AZR 760/10;)
Urlaubsabgeltung - Tilgungsbestimmung bei Urlaubsgewährung - gesetzlicher Mindesturlaub und übergesetzlicher Mehrurlaub
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 10.02.2011, IX ZR 18/10;)
Ausschüttungen im Rahmen eines als Schneeballsystem geführten Anlagemodells erfolgen in der Regel zunächst auf ausgewiesene Scheingewinne, erst danach auf die geleistete Einlage
... Urteil
(BAG , Text des Urteils 20.10.2010, 4 AZR 552/08;)
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 20.05.2009, 4 AZR 230/08
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(BAG , Text des Urteils 12.10.2010, 9 AZR 531/09;)
Dachdeckerhandwerk - Urlaubsgeld - „Einbringung” von zwei Urlaubstagen des Jahresurlaubs nach § 38 Ziff. 4 Abs. 1 Satz 2 RTV Dachdeckerhandwerk
... Urteil
(OLG Naumburg, Text des Urteils 02.06.2010, 5 U 23/10;)
Befriedigt der Drittschuldner den Gläubiger auf Grund eines offen gelegten verlängerten Eigentumsvorbehalts aus der Schlussrechnungssumme, so führen vorausgegangene Abschläge an den Insolvenzschuldner nicht über § 366 BGB zu einer Gläubigerbenachteiligung
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 19.11.2008, XII ZR 123/07;)
Zur materiell-rechtlichen Wirksamkeit der Hilfsaufrechnung im Prozess - Widerspruchsrecht (§ 396 I S.2 BGB) des Aufrechnungsgegners gilt auch für den Fall, dass Aufrechnendem mehrere Gegenforderungen zustehen
... Urteil
(BVerwG , Text des Beschlusses 22.10.2008, BVerwG 6 B 66.08;)
Die Beschwerde, die sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache stützt (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), hat keinen Erfolg.
... Beschluß
(BGH , Text des Urteils 03.07.2008, XI ZR 353/07;)
A - Lang - Leitsatz
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 24.01.2008, VII ZR 17/07;)
Zu den Voraussetzungen der nachträglichen Tilgungsbestimmung bei mehreren Gläubigern
... Urteil
(BAG , Text des Urteils 20.06.2007, 10 AZR 312/06;)
Geltungsbereich des VTV und Einschränkung der AVE
... Urteil
(BAG , Text des Urteils 14.11.2006, 1 AZR 40/06;)
Anrechnung einer tarifvertraglichen Abfindung auf Sozialplanabfindung
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 11.05.2006, VII ZR 261/04;)
Leistungsbestimmung durch Schuldner, nachträgliche, gem. § 366 BGB entsprechend in Frist des § 121 BGB (entsprechend) bei verlängertem Eigentumsvorbehalt
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 09.01.2006, II ZR 72/05;)
Auch bei dem mit einer \"Treuhandabrede\" verbundenen Hin- und Herzahlen eines Bareinlagebetrages leistet der Inferent unter dem Gesichtspunkt der Kapitalaufbringung nichts. Die \"Treuhandabrede\" ist unwirksam
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 21.11.2005, II ZR 140/04;)
Beim Hin- (Einlage) und Her- (Darlehn) -zahlen eines Bareinlagebetrages leistet der Inferent unter dem Gesichtspunkt der Kapitalaufbringung nichts - aber bei der vermeintlichen Darlehnsrückzahlung
... Urteil
(BGH , Text des Beschlusses 02.12.2004, IX ZB 38/04;)
Beschluss - Mittellang
... Beschluß
(BGH , Text des Urteils 22.03.2004, II ZR 75/02;)
Urteil - Mittellang
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 25.11.2003, XI ZR 379/02;)
Zur Anrechnung eines Verwertungserlöses auf mehrere Forderungen, hier: Bank gegen einen Bürgen
... Urteil
(BAG , Text des Urteils 03.06.2003, 1 AZR 314/02;)
Langes - Urteil
... Urteil
(LAG Nürnberg, Text des Urteils 24.04.2002, 4 Sa 405/01;)
Wird der Arbeitnehmer ohne zeitliche Konkretisierung durch den Arbeitgeber nach Kündigung auf die Einbringung von Urlaub verwiesen, ist ein Streit der Parteien nach Grundsätzen zu lösen
... Urteil