BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 179 Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht (Regelung seit 01.01.2002)
(1) Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert.
(2) Hat der Vertreter den Mangel der Vertretungsmacht nicht gekannt, so ist er nur zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, welchen der andere Teil dadurch erleidet, dass er auf die Vertretungsmacht vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere Teil an der Wirksamkeit des Vertrags hat.
(3) Der Vertreter haftet nicht, wenn der andere Teil den Mangel der Vertretungsmacht kannte oder kennen musste. Der Vertreter haftet auch dann nicht, wenn er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt war, es sei denn, dass er mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters gehandelt hat.
Franz-Anton Plitt (Internet entrepreneur) Chisinau (Moldova)
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Stand: 02.01.2002 |
Wird vom Vertretenen die Genehmigung des Vertrages verweigert, so haftet der vollmachtlose Vertreter ("falsus procurator") nach § 179 I. Die Haftung wird damit begründet, dass der vollmachtlose Vertreter Vertrauen in Anspruch genommen und enttäuscht hat (Pal. § 179, Rn. 1).
Dem Vertragspartner steht ein Wahlrecht zu. Verlangt er vom Vertreter die Erfüllung, so wird dieser nicht zur Vertragspartei und es steht ihm kein Erfüllungsanspruch zu, aber der Vertreter haftet wie eine Partei für Unmöglichkeit, Verzug und pVV (Pal. § 179, Rn. 5).
Der Schadensersatzanspruch geht auf das Erfüllungsinteresse. Hierbei wird nicht Naturalrestitution geschuldet, sondern Geldersatz.
Der Umfang des Vertrauensschadens richtet sich nach denselben Maßstäben wie bei § 122.
Da es sich bei § 179 um einen Fall der gesetzlichen Garantiehaftung handelt, ist ein Verschulden des Vertreters nicht erforderlich.
Diese Kommentierung basiert auf einer Arbeit des Rechtsreferendars Pierre Rosenberger, Nürnberg. Stand ist eigentlich der 15.10.2000. Aus technischen Gründen musste oben ein Stand nach dem In-Kraft-treten der Neufassung des BGB am 1.1.2002 eingegeben werden.
Für Hinweise und Anregungen sind wir immer dankbar. Bei Interesse ist qualifizierten Juristen die Aufnahme in die Kommentatoren-Liste möglich.
Urteile nach 02.01.2002, also nach Abschluss dieser Kommentierung(OLG Jena, Text des Beschlusses 12.01.2011, 1 Ws 352/10;)
Zur Untreuestrafbarkeit des Alleingeschäftsführers einer 100%igen Eigengesellschaft einer Thüringer Kommune wegen einer im Einvernehmen mit deren Oberbürgermeister erklärten Haftungsübernahme zugunsten einer anderen finanziell notleidenden GmbH
... Beschluß
(LAG München, Text des Urteils 11.02.2009, 11 Sa 381/08;)
Schadensersatzanspruch ArbN gegen Betriebsveräußerer wegen unzureichender Unterrichtung bei Betriebsübergang nach Insolvenz des Erwerbers? Je nachdem; hier: Abgelehnt
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 12.11.2008, VIII ZR 170/07;)
Auch wenn vollmachtloser Vertreter im Namen nicht existierenden Rechtsträgers handelt, ist seine Haftung nach § 179 I BGB bereits dann ausgeschlossen, wenn Vertragspartner Kenntnis vom Fehlen der Vertretungsmacht hat
... Urteil
(BGH , Text des Beschlusses 13.03.2008, IX ZR 84/06;)
Beschluss - Kurz
... Beschluß
(BAG , Text des Urteils 11.12.2007, 1 AZR 824/06;)
Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung
... Urteil
(BAG , Text des Urteils 11.12.2007, 1 AZR 191/07;)
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 11.12.2007, 1 AZR 824/06.
... Urteil
(BAG , Text des Urteils 11.12.2007, 1 AZR 845/06;)
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 11.12.2007, 1 AZR 824/06.
... Urteil
(BAG , Text des Urteils 10.01.2007, 5 AZR 665/06;)
Vertreter ohne Vertretungsmacht - Ausschlussfrist
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 07.11.2006, X ZR 18/05;)
Urteil - Mittellang
... Urteil
(BAG , Text des Urteils 12.07.2006, 5 AZR 613/05;)
Handelndenhaftung bei einer AG in Gründung - Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 08.12.2005, III ZR 99/05;)
Urteil - Mittellang
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 21.07.2005, IX ZR 193/01;)
RA-Pflichten, wenn Mandant nicht sicher sagen kann, wer sein Auftraggeber war (aber den Vertreter) - Beweislast zu § 179 BGB
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 09.11.2004, X ZR 101/03;)
Urteil - Mittellang
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 04.12.2003, III ZR 30/02;)
Zur Haftung einer Gemeinde nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag, etc.
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 19.11.2003, XII ZR 68/00;)
Ersatzansprüche des Vermieters/Verpächters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Miet-/Pachtsache gegen vollmachtlosen Vertreter des Mieters/Pächters (§ 179 I BGB) verjähren in kurzer Verjährungsfrist des § 558 I BGB a.F./§ 548 I BGB n.F.
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 21.10.2003, X ZR 66/01;)
Kein GoA-Anspruch gegen Eigentümer, wenn Werklohnanspruch gegen Auftraggeber nicht durchsetzbar - Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und aus § 179 BGB können nebeneinander bestehen
... Urteil
(BAG , Text des Beschlusses 07.04.2003, 5 AZB 2/03;)
"Nimmt eine Partei des Arbeitsvertrags jemanden als Vertreter ohne Vertretungsmacht ... in Anspruch (§ 179 BGB), ist" Arbeitsrechtsweg gegeben
... Beschluß