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BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 1773 Voraussetzungen (Regelung seit 01.01.2002)
(1) Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Minderjährigen berechtigt sind.

(2) Ein Minderjähriger erhält einen Vormund auch dann, wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.

Zur Änderung des Vierten Buches - Abschnitt 3, Titel 1, zum 01.01.2002 (Schuldrechtsreform!)
(Etwaige Ergänzungen zum Originaltext sind blau!)


A. Auszug aus Entwurf BT-Drucksache 14/6040:


Entwurf der Bundesregierung (Seite 3)

73. Im ersten Titel des dritten Abschnitts des vierten Buches wird die Überschrift „VI. Familienrat“ gestrichen und die Überschrift „VII. Beendigung der Vormundschaft“ durch folgende Gliederungsüberschrift ersetzt:

„Untertitel 6 - Beendigung der Vormundschaft““


2. Begründung zur Änderung des Strukturpunktes:


Zu Nummer 73 – Streichung der Überschrift zum sechsten Untertitel im ersten Titel des dritten Abschnitts des vierten Buches und Umnummerierung des folgenden Untertitels

Es handelt sich um eine Anpassung an die Aufhebung der Vorschriften über den Familienrat durch Gesetz vom 18. Juli 1979 (BGBl. I S. 1061).


B. Stellungnahme des Bundesrates - BT-Drucksache 14/6857, Anlage 2, Seite 5-41


Zu Artikel 1 Nr. 73 des Änderungsgesetzes erfolgte keine Stellungnahme.


C. Gegenäußerung der Bundesregierung - BT-Drucksache 14/6857, Anlage 3, Seite 42-72


Zu Artikel 1 Nr. 73 des Änderungsgesetzes erfolgte keine Gegenäußerung.


D. Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)- BT-Drucksache 14/7052


Der 6. Ausschuß des Bundestages beschloß dann den Artikel 1 Nr. 73 des Änderungsgesetzes/ den Strukturpunkt wie folgt zu ändern: (BT-Drucksache 14/7052, Seite 4)

Entwurf

Beschlüsse des 6. Ausschusses

73. Im ersten Titel des dritten Abschnitts des vierten Buches wird die Überschrift „VI. Familienrat“ gestrichen und die Überschrift „VII. Beendigung der Vormundschaft“ durch folgende Gliederungsüberschrift ersetzt:

„Untertitel 6 - Beendigung der Vormundschaft“

73. unverändert



E. Weiterer Fortgang des Verfahrens


Folglich erging das Gesetz ohne weitere Änderungen zu diesem Paragraphen.
In dieser Kommentarsreihe werden insbesondere folgende Abkürzungen und Quellen verwendet:
a.A. = Anderer Ansicht
AG = Arbeitgeber (evtl. auch einmal "Aktiengesellschaft")
AGBs, AGB´s = Allgemeine Geschäftsbedingungen
AG = Amtsgericht
ArbG = Arbeitsgericht (gelegentlich auch für Arbeitgeber!)
ArbGG = Arbeitsgerichtsgesetz
AT = Austria, Österreich
BAG = Bundesarbeitsgericht (BRD)
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch (BRD)
BGH = Bundesgerichtshof (BRD)
BRD = Bundesrepublik Deutschland
BVerwG = Bundesverwaltungsgericht
CH = Schweiz
Dornb./W.- ... Dornbusch/Wolff-(Bearbeiter), KSchG, arbeitsrechtliche Kurzkommentare, Luchterhand-Verlag
EuGH = Europäischer Gerichtshof
EU = Europäische Union
h.M. = Herrschende Meinung
KSchG = Kündigungsschutzgesetz
LAG = Landesarbeitsgericht
OGH = Oberster Gerichtshof (Österreich)
OLG = Oberlandesgericht (BRD)
OVG = Oberverwaltungsgericht (BRD)
Pal.- ... = Palandt-(Bearbeitername), Kurzkommentar zum BGB, C.H. Beck-Verlag
PM = Pressemitteilung
m.M. = Mindermeinung
Staudinger-... = Staudinger-(Bearbeiter, Kommentar zum BGB
str. = strittig, streitig
u.a. = unter anderem
u.U. = Unter Umständen
ZPO = Zivilprozeßordnung