BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 387 Voraussetzungen (Regelung seit 01.01.2002)
Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.
Franz-Anton Plitt (Internet entrepreneur) Chisinau (Moldova)
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Stand: 02.01.2002 |
1. Voraussetzungen für eine Aufrechnung sind die Gegenseitigkeit und Gleichartigkeit der Forderungen. Diese müssen zum Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung vorliegen (§ 388 BGB).
1.1. Gegenseitigkeit bedeutet, dass der Aufrechnende Gläubiger der Gegenforderung und Schuldner der Hauptforderung ist. Nur der Schuldner kann aufrechnen. Die Forderung, mit der aufgerechnet wird, muss dem Aufrechnenden zustehen. Nach § 422 II BGB kann deshalb ein Gesamtschuldner nicht mit Forderungen anderer Gesamtschuldner aufrechnen. Somit scheidet z.B. eine Aufrechnung des Bürgen mit einer Forderung des Hauptschuldners aus. Die aufgerechnete Forderung muss sich gegen den Gläubiger der Hauptforderung richten. Ausnahmen ergeben sich dabei aber aus §§ 406, 409, 575 BGB und u.U. aus § 242 BGB; Letzteres vor allem bei Treuhandverältnissesn wie den Strohmannfällen (BGH NJW 89, 2387)
1.2. Die Gleichartigkeit des Gegenstandes der Leistungen muss gegeben sein, wobei eine unterschiedliche Zweckbindung keine keine Ungleichartigkeit begründet (BGH 54, 224). Durch die Voraussetzung der Gleichartigkeit wird die Aufrechnung weitgehend auf Geldforderungen beschränkt. Mit diesen sind auch gleichartige Ansprüche auf Herausgabe von Geld und der Anspruch auf Herausgabe des hinterlegten Geldes oder titulierte Ansprüche auf Zahlung an Dritte (MDR 70, 588) gemeint.
2. Die Forderung, mit der aufgerechnet wird, muss vollwirksam und fällig sein. Dies bedeutet aber auch, dass der Forderung keine Einrede entgegenstehen darf. Dies führt dazu, dass aufschiebend bedingte, künftige oder durch Fristablauf erloschene Ansprüche nicht mehr aufgerechnet werden können. Dagegen wird die Aufrechnung nicht durch eine auflösende Bedingung oder Anfechtbarkeit verhindert. Wird die Anfechtung aber tatsächlich ausgeübt, so wird auch die Aufrechnung unwirksam. Der Schuldner bestätigt dagegen ein anfechtbares Rechtsgeschäft, wenn er in Kenntnis seines Anfechtungsrechtes eine Forderung daraus aufrechnet.
3. Die Hauptforderung des Gläubigers, gegen die der Schuldner aufrechnet, muss erfüllbar sein, wozu Vollwirksamkeit und Fälligkeit nicht unbedingt notwendig sind. Somit kann gegen einredebehaftete, gestundete, auflösend bedingte oder anfechtbare Forderungen aufgerechnet werden. Unzulässig ist dagegen die Aufrechnung gegen aufschiebend bedingte und künftige Forderungen.
4. Bei der Aufrechnung ist aber zu beachten, dass bei einem Bereicherungsausgleich (§§ 812 ff BGB), bei dem beide Parteien Saldopositionen in Rechnung stellen und gegen einen Anspruch die Aufrechnung erklärt worden ist, eine Aufrechnung erst erfolgt, wenn der Saldo festgestellt ist, selbst wenn der Saldo nur hilfsweise geltend gemacht worden ist (BGH, Urt. v. 14.7.2000 - V ZR 82/99).
5.1. Der Ausschluss der Aufrechnung kann auf Gesetz beruhen (§ 390 ff BGB) oder durch Vertrag vereinbart worden sein. Wird eine Haftungsbeschränkung abgeschlossen, nach der nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden kann, so gilt diese Einschränkung auch über das Vertragsende hinaus (BGH, Beschl. v. 12.1.2000 - XII ZR 21/99). Ein konkludenter Ausschluss der Aufrechnung kann dann vorliegen, wenn durch diese das Erreichen des gemeinsamen Vertragszweckes gefährdet oder ausgeschlossen wird (OLG Koblenz, Urt. v. 16.12.1999 - 6 U 982/97). Dies ist dann der Fall, wenn der Aufrechnungsgegner auf die Leistung angewiesen ist (OLG Koblenz aaO). So ist die Aufrechnung gegen Forderungen im Güternahverkehr nach § 32 ADSp a.F. dann ausgeschlossen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Schadensersatzforderung einer Beweisaufnahme bedarf (BGH, Urt. v. 6.5.1999 - I ZR 89/97).
5.2. Die Aufrechnung ist auch ausgeschlossen, wenn die Eigenart des Schuldverhältnisses oder der Zweck der geschuldeten Leistung dies nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unvereinbar erscheinen lässt (BGH 95, 113). Das ist z.B. bei Aufrechnungen gegen Ansprüche gegen die Hinterlegungsstelle auf Rückzahlung des hinterlegten Geldbetrages oder auf Rückzahlung einer überhöhten Mietkaution der Fall, es sei denn der Vermieter hatte zum Vertragsende genügend Zeit für eine Kostenabrechnung gehabt. Andererseits kann aber ein Subunternehmer gegen dessen Werklohnanspruch der Hauptunternehmer mit einer Vertragsstrafe, die er zahlen musste, aufrechnet, nicht einwenden, dass dies unzulässig sei, da die Schadensanfälligkeit des Hauptschuldners den schädigenden Subunternehmer nicht entlaste (BGH, Urt. v. 25.1.2000 - X ZR 198/97).
5.3. Trotz vertraglicher Aufrechnungsverbote kann aber mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen nicht aufgerechnet werden. Ebenso ist ein Aufrechnungsverbot nach § 242 BGB unwirksam, wenn die aufgerechnete Forderung auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruht.
6. Die Aufrechnung kann auch durch einen Vertrag erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass die Gegenseitigkeit der Forderungen nicht gegeben sein muss, ausreichend ist vielmehr, dass die Parteien über die Forderungen verfügen können.
7. Von der Aufrechnung ist die Anrechnung zu unterscheiden. Bei der Anrechnung sind von einem Anspruch unselbstständige Rechnungsposten in Abzug zu bringen, während sich bei der Aufrechnung zwei rechtlich selbstständige Forderungen gegenüberstehen.
Diese Kommentierung basiert auf einer Arbeit des Rechtsanwalts Thomas Weidel, Bitterfeld, einem damaligen Mitarbeiter der Fa. Advo-net.com, Eco-Part GmbH & Co. KG. Stand ist eigentlich der 30.09.2000. Aus technischen Gründen musste oben ein Stand nach dem In-Kraft-treten der Neufassung des BGB am 1.1.2002 eingegeben werden.
Für Hinweise und Anregungen sind wir immer dankbar. Bei Interesse ist qualifizierten Juristen die Aufnahme in die Kommentatoren-Liste möglich.
Urteile nach 02.01.2002, also nach Abschluss dieser Kommentierung(BAG , Text des Urteils 26.10.2016, 5 AZR 167/16;)
In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn
... Urteil
(BAG , Text des Urteils 12.05.2016, 6 AZR 365/15;)
Wegfall des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 08.11.2011, XI ZR 341/10;)
Zu §§ 215, 387, 389, 488 BGB
... Urteil
(LAG München, Text des Urteils 30.06.2011, 4 Sa 1147/10;)
Kein Anspruch eines leitenden Sportlehrers in der Truppe (Wehrbereichskommando IV) auf Eingruppierung in Entgeltgruppe 13 TVöD
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 22.03.2011, II ZR 271/08;)
Zum Abtretungsverbot nach § 399 Fall 1 BGB im Insolvenzfall hinsichtlich Freistellungsansprüchen des Treuhandkommanditisten gegen den Treugeber (Abtretung an InsO-Verwalter)
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 22.09.2010, VIII ZR 285/09;)
Macht Mieter Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Betriebskosten-Vorschüsse, über die Vermieter nicht in Frist abgerechnet hat, im Wege der Aufrechnung geltend + rechnet V. dann noch ab, so entfällt Wirkung der Aufrechnung ex nunc
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 11.02.2010, VII ZR 153/08;)
Aufrechnung mit materiell-rechtlichem Kostenerstattungsanspruch wegen der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens ist wirksam
... Urteil
(BAG , Text des Urteils 21.01.2010, 6 AZR 593/07;)
Aufrechnung in der Insolvenz?
... Urteil
(OLG Jena, Text des Beschlusses 17.11.2009, 4 W 485/09 ;)
In AGB enthaltener Verzicht auf Einrede der Aufrechenbarkeit gem. § 770 II BGB ist jedenfalls dann unwirksam, wenn auch für den Fall, dass Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist
... Beschluß
(LAG München, Text des Urteils 24.09.2009, 3 Sa 402/09;)
Eine Vertragsstrafenklausel ist gem. § 307 Abs.1 Satz 2 BGB intransparent und damit unwirksam, wenn sie vorsieht, dass die Vertragsstrafe wegen des ,,Vertragsbruchs in sonstiger Form´´ verwirkt ist
... Urteil
(OLG Jena, Text des Beschlusses 23.04.2009, 4 W 117/08;)
Bei Rechtsfigur des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs kann Elternteil, der (bisher) ein eheliches Kind allein unterhalten hat, von dem ebenfalls unterhaltspflichtigen anderen Elternteil Ausgleich für die Vergangenheit verlangen
... Beschluß
(LAG München, Text des Urteils 29.01.2009, 3 Sa 868/08;)
Eine betriebliche Übung, derzufolge der tarifgebundene Arbeitgeber auf die Arbeitsverhältnisse die einschlägigen tarifvertraglichen Entgeltregelungen in ihrer jeweiligen Fassung anwendet, ist wie eine Gleichstellungsabrede zu behandeln
... Urteil
(LAG München, Text des Urteils 29.01.2009, 3 Sa 869/08;)
§ 4 c des Tarifvertrags ERA-Anpassungsfonds in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie gewährt den Arbeitnehmern einen Anspruch auf Auszahlung von ERA-Strukturkomponenten in Form von Einmalzahlungen
... Urteil
(BVerwG , Text des Urteils 20.11.2008, BVerwG 3 C 13.08;)
Subvention; Rückforderung von Subventionen; Rückforderung gewährter Beihilfen; Rückforderungsbescheid; Leistungsbescheid; Widerspruch; Anfechtungsklage; Aufrechnung; Aufrechenbarkeit; aufschiebende Wirkung; Vollziehung des Verwaltungsakts.
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 20.02.2008, XII ZR 58/04;)
Teilungsversteigerung (Bruchteilsgemeinschaft von Eheleuten) und keine Zahlung des Bargebotes nach Zuschlag: Fortsetzung der Gemeinschaft an Forderung - etliche Problemfragen hierzu beantwortet
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 16.08.2007, IX ZR 63/06;)
Anfechtung nach AnfG, Teilurteil, Aufrechnungsmöglichkeit des Anfechtenden gegen Schuldner, etc.
... Urteil
(BFH , Text des Urteils 07.08.2007, VII R 12/06;)
Umfang der Prozessvollmacht - Aufrechnung mit Kostenerstattungsanspruch des Vollmachtgebers - Entgegennahme der Aufrechnungserklärung des Kostenschuldners - Auslegung einer Aufrechnungserklärung - Prozesserklärung
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 19.07.2007, IX ZR 81/06;)
Der Bund ist - neben den Ländern - Teilgläubiger der Umsatzsteuer und kann deshalb mit seinem Anspruch auf den ihm gesetzlich zugewiesenen Anteil aufrechnen
... Urteil
(BAG , Text des Beschlusses 18.07.2007, 5 AZN 610/07;)
Arbeitsvergütung bei Minderleistung
... Beschluß
(BGH , Text des Beschlusses 27.06.2007, XII ZR 54/05;)
AGB: Aufrechnungsverbot gegenüber Unternehmer mit Forderungen, die entweder rechtskräftig festgestellt sind oder wo Vermieter im Einzelfall jeweils zustimmt = unwirksam
... Beschluß
(BFH , Text des Urteils 16.01.2007, VII R 4/06;)
Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 14.12.2006, IX ZR 194/05;)
§ 95 I InsO gilt nur für Aufrechnung selbständiger Forderungen und nicht für gesellschaftsrechtlich gebotene Verrechnung im Wege der Kontenangleichung
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 07.12.2006, IX ZR 7/06;)
Aufrechnungsmöglichkeiten nach § 95 I InsO werden durch § 110 III InsO nicht beschränkt (hier: Nebenkostenerstattungsanspruch des Mieters mit Miete)
... Urteil
(BFH , Text des Urteils 21.11.2006, VII R 1/06;)
Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattung in der Wohlverhaltensphase
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 21.09.2006, IX ZR 89/05;)
Das mit Anfechtungsklage angerufene Zivilgericht ist an wirksamen Bescheid gebunden, mit dem Finanzamt eine Insolvenzsteuerforderung mit Vorsteuervergütungsanspruch der Masse verrechnet hat
... Urteil
(BFH , Text des Beschlusses 07.06.2006, VII B 329/05;)
Aufrechnung des FA in der Insolvenz gegen Einkommensteuererstattungsanspruch, der auf abgeführter Lohnsteuer beruht - Wegfall des Aufrechnunghindernisses nicht schon bei Ankündigung der Restschuldbefreiung
... Beschluß
(BFH , Text des Urteils 07.03.2006, VII R 12/05;)
Fiskalerbschaft - Gemeinschaftssteuer - Ertragshoheit - Verwaltungshoheit - Steuergläubiger - Gesamtgläubiger - Teilgläubiger - Konfusion - Zuwendung - Aufteilungsbescheid - Duldungspflicht - Zusammenveranlagung - Vollstreckungsbeschränkung - Revisionsr
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 14.07.2005, IX ZR 142/02;)
Arbeitnehmerüberlassung: Keine Aufrechnung des (in Anspruch genommenen) Entleihers gegen insolventen Verleiher wegen Sozialabgaben
... Urteil
(BFH , Text des Urteils 04.02.2005, VII R 20/04;)
Wird nach dem Gesetz nicht geschuldete Umsatzsteuer in einer Rechnung ausgewiesen, entsteht im Zeitpunkt der Rechnungsausgabe eine Umsatzsteuerschuld
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 02.12.2004, IX ZR 200/03;)
Mit dem Freistellungsanspruch des Bürgen gemäß § 775 Abs. 1 Nr. 1 BGB gegen den Hauptschuldner, dessen Vermögensverhältnisse sich wesentlich verschlechtert haben, kann gegen einen Zahlungsanspruch des Hauptschuldners nicht aufgerechnet werden, weil es an
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 21.10.2004, IX ZR 71/02;)
A - Urteil - Mittellang - Leitsatz
... Urteil
(LAG Nürnberg, Text des Urteils 08.10.2004, 9 (4) Sa 186/03;)
Verpflichtet sich die Arbeitgeberin in einer Aufhebungsvereinbarung zu einer Entgeltzahlung, kann sich eine spätere Aufrechnung mit abgetretenen Schadensersatzansprüchen als rechtsmissbräuchlich erweisen
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 06.10.2004, XII ZR 323/01;)
Zur Aufrechnungsbefugnis eines Miterben mit einer Zugewinnausgleichforderung des Erblassers gegen einen nur gegen ihn gerichteten Anspruch
... Urteil
(BFH , Text des Urteils 05.10.2004, VII R 69/03;)
Vorsteuervergütung wird das FA in dem Zeitpunkt "zur Insolvenzmasse schuldig" i.S. des § 96 I Nr. 1 InsO, in dem Unternehmer Lieferung oder sonstige Leistung für den Schuldner erbringt
... Urteil
(BFH , Text des Urteils 20.07.2004, VII R 28/03;)
FinAmt kann Ivestitionszulagerückforderung gegen USt-Erstattungsanspruch auch nach Insolvenz aufrechnen (GesO)
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 08.07.2004, III ZR 435/02;)
Einschaltung einer Zahlstelle hindert Gegenseitigkeit für Aufrechnung nicht
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 29.06.2004, IX ZR 195/03;)
InsO regelt Aufrechnungsausschluß abschließend, kann nicht durch § 394 BGB (entspr.) erweitert werden
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 03.12.2003, VIII ZR 168/03;)
Eigentümerwechsel bei Miete: Veräußerer muß abgelaufene Abrechnungsperiode gegenüber Mieter abrechnen
... Urteil
(OLG Dresden, Text des Beschlusses 07.01.2003, 6 W 240/99;)
Rechnet Beklagte hilfsweise mit einer nicht gleichartigen, bestrittenen Gegenforderung auf und versagt das Gericht der Hilfsaufrechnung mit Blick auf die fehlende Gleichartigkeit der Forderungen den Erfolg, kommt eine Streitwertaddition nicht in Betracht
... Beschluß
(BGH , Text des Urteils 12.09.2002, IX ZR 66/01;)
A - Urteil - Lang - Leits.
... Urteil