AO (Stand 31.12.2012)
Abgabenordnung
§ 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter (Regelung seit 01.09.2002)
(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten.
(2) Soweit nicht rechtsfähige Personenvereinigungen ohne Geschäftsführer sind, haben die Mitglieder oder Gesellschafter die Pflichten im Sinne des Absatzes 1 zu erfüllen. Die Finanzbehörde kann sich an jedes Mitglied oder jeden Gesellschafter halten. Für nicht rechtsfähige Vermögensmassen gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass diejenigen, denen das Vermögen zusteht, die steuerlichen Pflichten zu erfüllen haben.
(3) Steht eine Vermögensverwaltung anderen Personen als den Eigentümern des Vermögens oder deren gesetzlichen Vertretern zu, so haben die Vermögensverwalter die in Absatz 1 bezeichneten Pflichten, soweit ihre Verwaltung reicht.
Franz-Anton Plitt (Internet entrepreneur) Chisinau (Moldova)
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Stand: 01.09.2002 |
Mit dieser Vorschrift werden eigene steuerrechtliche Pflichten der gesetzlichen Vertreter (nicht der gewillkürten Vertreter, z.B. Steuerberater) normiert, so dass diese bei einer Verletzung ihrer Pflichten auch in die Haftung genommen werden können (§ 69 AO). Auch wenn Sanktionen gegen den Vertreter möglich sind (z.B. Zwangsgeld), bleibt Steuerschuldner doch immer nur der Vertretene.
Konkretisiert wird diese Vorschrift durch den dazugehörenden Anwendungserlass des BMF zur AO.
Stand dieser Bearbeitung ist eigentlich der 20.01.2001. Aus technischen Gründen aber musste in der DB ein aktuelleres Datum eingegeben werden.
Urteile nach 01.09.2002, also nach Abschluss dieser Kommentierung(BGH , Text des Urteils 13.10.2011, IX ZR 193/10;)
Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein, welches die GmbH erteilt hat
... Urteil
(BFH , Text des Urteils 23.09.2008, VII R 27/07;)
Geschäftsführerhaftung in insolvenzreifer Zeit
... Urteil
(BFH , Text des Urteils 22.04.2008, VII R 21/07;)
Festsetzungsfrist für den Erlass eines Haftungsbescheids ist gemäß § 191 Abs. 3 Satz 2 2. Halbsatz AO bei leichtfertiger Steuerverkürzung
... Urteil
(BFH , Text des Urteils 05.06.2007, VII R 65/05;)
Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Keine Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe im Rahmen der Schadenszurechnung
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 24.05.2007, IX ZR 8/06;)
Rechtsstellung des Inso-Verwalters zum Ehegatten des Schuldners hinsichtlich Getrennt- oder Zusammenveranlagung bei Einkommensteuer
... Urteil
(BFH , Text des Urteils 27.02.2007, VII R 67/05;)
Lohnsteuer - Lohnsteuerabzugsverfahren - Haftung - Haftungsquote - Insolvenz - Massesicherung - Sanierung - Pflichtenkollision
... Urteil
(BFH , Text des Urteils 27.02.2007, VII R 60/05;)
Berechnung der Haftungsquote für Umsatzsteuer - Nichtberücksichtigung gezahlter Lohnsteuer
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 07.11.2006, 5 StR 164/06;)
Urteil - Sehr Lang
... Urteil
(BFH , Text des Urteils 22.11.2005, VII R 21/05;)
Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers für Lohnsteuer bei Lohnzahlung aus seinem eigenen Vermögen
... Urteil
(BFH , Text des Urteils 24.08.2004, VII R 50/03;)
Unzutreffende, bestandskräftige Lohnsteueranmeldung muss sich Geschäftsführer (GmbH) dann nicht nach § 166 AO 1977 entgegenhalten lassen, wenn er nicht während gesamter Rechtsbehelfsfrist Vertretungsmacht hatte
... Urteil
(BFH , Text des Urteils 11.03.2004, VII R 52/02;)
GmbH-GF-Haftung: Auch Strohfrau haftet - Ermessensfehler können nur noch sehr eingeschränkt im FGO/VwGO-Verfahren ausgebessert werden!
... Urteil
(BFH , Text des Urteils 16.12.2003, VIII R 77/00;)
Zu: Liquidation (GmbH), Grundstücksumsatz nach § 9 UStG, Voraussehbarkeit der Zahlung, Teilrechtskraft zu Säumniszuschlägen und Liquidatorenhaftung
... Urteil
(BFH , Text des Urteils 28.11.2002, VII R 41/01;)
Konkursverwalter verletzt steuerliche Pflichten, wenn er Grundstück unter Verzicht auf USt-befreiung freihändig verkauft und Kaufpreisanspruch an Grundpfandgläubiger abtritt, obwohl er weiß, dass USt-Schuld nicht bezahlbar - Konkursrecht modifiziert Grun
... Urteil