StGB (Stand 31.12.2012)
Strafgesetzbuch
§ 25 Täterschaft (Regelung seit 01.01.1999)
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
Franz-Anton Plitt (Internet entrepreneur) Chisinau (Moldova)
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Stand: 15.09.2003 |
Begehungsformen - Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme
A. Begehungsformen strafrechtlicher Täterschaft
1. Abs. 1: Alleintäter
1.1 Unmittelbarer Täter
Täter einer Straftat ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig, rechtswidrig und schuldhaft eine Straftat selbst begeht (unmittelbare Täterschaft). Er selbst hat die Tatherrschaft, d.h. das Geschehen der Tat bis zuletzt beherrscht. Alle Tatbestandsmerkmale müssen in seiner Person verwirklicht werden.
1.2 Mittelbarer Täter
Mittelbarer Täter einer Straftat ist, wer die Straftat durch eine andere Person (Tatmittler, Werkzeug) begehen lässt.
D.h., der mittelbare Täter verwirklicht die Tatbestandsmerkmale nicht in eigener Person, sondern in der des Tatmittlers und hat selbst die Tatherrschaft.
Der Tatmittler hingegen ist weder Täter noch Mittäter, da er entweder
Objektiv Tatbestandslos handelt oder subjektiv Tatbestandslos handelt oder
gerechtfertigt ist oder (in einigen Fällen) schuldlos handelt (hinsichtlich der Schuldlosigkeit im einzelnen strittig).
Hierzu gehören u.a. folgende Fälle, in denen der Täter:
- vorsätzlich (§ 15), aber rechtmäßig handelt;
- wegen Irrtums straflos bleibt;
- schuldunfähig (§ 20) ist;
- sich im Notstand (§ 35) befindet;
- selbst nur fahrlässig (§ 15) handelt;
- vom mittelbaren Täter zur Selbstverletzung oder -tötung gezwungen wird;
- vorsätzlich handelt, aber ohne die tatbestandsmäßig geforderte Absicht (§ 15);
- vorsätzlich handelt, die strafbarkeitsbegründende Merkmale jedoch nur beim mittelbaren Täter vorhanden sind;
- mit schuldhaftem Tätervorsatz ohne Wissen des mittelbaren Täters handelt.
Mittelbarer Täter kann auch ein Hintermann sein, wenn der Tatmittler selbst irrtumsfrei und schuldfähig mit Tatherrschaft handelt, der Hintermann jedoch auf Grund einer geschäftlichen, unternehmerischen oder staatlichen Organisationsstruktur und Befehlshierarchie Möglichkeiten der Einwirkung auf den ihm unterstellten Vordermann ausnutzt und dessen Handeln zu seinem eigenem machen will (Täter hinter dem Täter). Dies kommt z.B. in den Fällen der Mauerschützen zum Tragen, wo der nationale Verteidigungsrat der DDR den Schießbefehl zu verantworten hat, oder im Bereich der organisierten Kriminalität oder bei der Frage der Verantwortlichkeit in großen wirtschaftlichen Unternehmen.
2. Abs. 2: Mittäter
Mittäter sind dadurch gekennzeichnet, dass die Tat gemeinsam gewollt und durch aufeinander abgestimmte zusammenwirkende Tatbeiträge begangen wird, wobei die Aufteilung der Tatbeiträge unerheblich ist.
Alle Mittäter haben die Tatherrschaft an derselben Tathandlung. Diese kann in den Personen unterschiedliche Tatbestände verwirklichen, so kann sich die gemeinschaftliche Tötung eines Menschen für den einen als Mord (§ 211) darstellen, für den anderen als Totschlag (§ 212), wenn er keine Mordmerkmale verwirklicht hat.
Der Tatbeitrag eines Mittäters ist Teil der Einzelhandlungen der anderen und umgekehrt. Mittäterschaft bei Sonderdelikten, z.B. Amtsdelikte und Straftaten nach dem WStG, ist nur möglich, wenn jeder Mittäter die strafbegründenden Merkmale erfüllt, andernfalls ist nur Beihilfe (§ 27) gegeben.
Jeder Mittäter ist aufgrund des gemeinsamen Tatwollens für alle Tätigkeiten der Mittäter verantwortlich. Jedoch besteht keine Verantwortung der anderen, sofern die Handlungsweise eines Mittäter über das gemeinsame Wollen hinausgeht, sog. Exzess, außer, den übrigen Mittätern ist dieses Verhalten egal. Bei erfolgsqualifizierten Delikten (§ 18) ist die Übereinstimmung nur hinsichtlich des Grunddelikts nötig.
Tritt eine weitere Person nach Beginn, aber vor Beendigung (§ 2) der Tat in die Tat eines anderen als Mittäter ein, so ist sukzessive Mittäterschaft gegeben.
Nebentäter:
Vom Gesetz nicht gesondert erwähnt ist der Nebentäter. Hierbei handeln mehrere Täter bei einer Tat ohne bewussten und gewollten Zusammenhang. Jeder hat seinerseits Tatherrschaft für seine Tat.
B. Abgrenzungsprobleme
Schwierig ist im einzelnen die Abgrenzung insbesondere zum Beihelfer, v.a. zum wissenden Beihelfer.
Das macht die Rechtsprechung insbesondere nach subj. Elementen (Wille zur Tat als der eigenen, sog. "animus auctoris", der wohl im subj. Tatbestand zu prüfen ist).
Die h.M. in der Literatur ud inzwishen auch Teile der Rechtsprechung bevorzugen das Element der Tatherrschaft (als Element des obj. Tatbestandes, ggf. auch zusätzlich subj. nötig).
Die h.M. in der Literatur dürfte vorzugswürdig, evtl. auch beide Elemente zu kombinieren sein.
C. Sonderfälle
Fraglich ist, wie ein überlisteter, also nicht gezwungener Selbstverletzer zu werten ist. Insbesondere wenn einem Opfer ein Giftgetränk, etc. vorgesetzt wird, muß er/sie das Getränk ja noch konsumieren. Gezwungen wird das Opfer hierzu ja nicht. Andererseits handelt das Opfer natürlich tatbestandslos, zumindest subjektiv.
In diesen Fällen erscheint die Bezeichnung der mittelbaren Täterschaft zunächst eigenartig, denn dann sind Tatmittler und Opfer ja identisch. Andererseits spricht auch außer der Wortwahl nichts dagegen.
Anders liegt derFall dann, wenn das Opfer das Gift riecht. Das dann beschließende Opfer, das Gift trotzdem zu trinken, tötet sich letztlich bewusst selbst. Letztlich nimmt es das weitere Geschehen bewusst in die Hand.
Nimmt man keine Schuldlosigkeit an (was zu prüfen ist, denn: Welcher normale Mensch tötet sich schon selbst?), wird man dann einen Übergang der Tatherrschaft auf das "Opfer" annehmen müssen.
Damit endet nach meiner Auffassung die Tatherrschaft des anderen.
Urteile nach 15.09.2003, also nach Abschluss dieser Kommentierung(BGH , Pressemitteilung 01.12.2011, 2 StR 292/11;)
Verurteilungen wegen eines Brandanschlags aus rechtsradikalen Motiven rechtskräftig
... Beschluß
(BGH , Text des Beschlusses 15.02.2011, 1 StR 676/10;)
Einfuhr von Betäubungsmitteln auf Postweg ist nicht vollendet, wenn diese bei Zollkontrolle im Ausland entdeckt und aufgrund einer Absprache der Zollbehörden im Wege eines bewachten Weitertransports nach Deutschland gebracht werden
... Beschluß
(BGH , Text des Urteils 10.02.2011, 4 StR 576/10;)
Hat Täter BtM vorsätzlich eingeführt/ damit Handel getrieben, scheidet eine tateinheitliche fahrlässige Einfuhr von/ ein tateinheitliches fahrlässiges Handeltreiben mit einer vom Vorsatz nicht erfassten Teilmenge dieser BtM durch dieselbe Handlung aus
... Urteil
(BGH , Pressemitteilung 01.02.2011, 5 StR 491/10;)
Urteil gegen Berliner „Drogenarzt” aufgehoben - Handlungsherrschaft (noch) nicht belegt
... Beschluß
(BGH , Pressemitteilung 27.01.2011, 4 StR 502/10;)
Urteil gegen 2 Mitglieder der „Hells Angels” wegen tödlichen Überfalls auf Mitglied einer konkurrierenden Rockergruppe rechtskräftig
... Urteil
(BGH , Pressemitteilung 15.10.2010, 1 StR 462/10;)
Urteil gegen 2 Jugendliche wegen Mordes an Nachbarin in Bad Buchau rechtskräftig - zu Mittäterschaft und Rücktritt
... Beschluß
(BGH , Pressemitteilung 29.04.2010, 5 StR 18/10;)
Haupt- und Nebentäter (Notarzt), Tod bei Brechmitteleinsatz: Freispruch für Polizisten aufgehoben - Anwesender Notarzt griff nicht ein = Nebentäter
... Urteil
(BGH , Pressemitteilung 23.12.2009, StB 51/09 ;)
Verena Becker RAF) Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback + Begleitern dringend verdächtig - Haftbefehl jedoch aufgehoben
... Beschluß
(BGH , Text des Urteils 14.01.2009, 1 StR 158/08;)
Entwürdigende Behandlung von Untergebenen in der Bundeswehr bei „Geiselnahmeübungen“ - Rechtsirrtum in Armee, Befehl sei rechtmäßig = besonderer Schuldausschließungsgrund
... Urteil
(BGH , Text des Beschlusses 09.09.2008, 4 StR 368/08;)
Mittellang
... Beschluß
(BGH , Text des Beschlusses 17.04.2008, 5 StR 547/07;)
Beschluss - Lang
... Beschluß
(BGH , Text des Urteils 18.12.2007, 1 StR 301/07;)
Urteil - Mittellang
... Urteil
(BGH , Pressemitteilung 28.08.2007, 5 StR 31/07;)
Bundesgerichtshof hebt Freisprüche gegen Brüder des Haupttäters im sogenannten Ehrenmordprozess auf
... Pressemitteilung
(BGH , Text des Beschlusses 25.04.2007, 1 StR 159/07;)
Drogentransporteur will nur beihelfender Kurier gewesen sein, nennt aber Hintermänner nicht: Richter kann idR. dann eigene Täterschaft annehmen
... Beschluß
(BGH , Text des Beschlusses 18.04.2007, 5 StR 85/07;)
Beschluss - Kurz
... Beschluß
(BGH , Text des Urteils 28.02.2007, 2 StR 516/06;)
Tätigkeit eines Kuriers, die sich in dem Transport des Rauschgifts erschöpft, ist als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu werten
... Urteil
(BGH , Text des Beschlusses 28.02.2007, 5 StR 544/06;)
Beschluss - Kurz
... Beschluß
(BGH , Text des Urteils 13.02.2007, 1 StR 574/06;)
Urteil - Mittellang
... Urteil
(BGH , Text des Beschlusses 01.02.2007, 5 StR 494/06;)
Asylantenüberfall: Kein gemeinschaftlicher Mord, nur Raub mit Todesfolge? Vielleicht wegen ,,in dubio pro reo´´ - Rückverweisung
... Beschluß
(BGH , Text des Beschlusses 01.02.2007, 5 StR 372/06;)
Täterschaft bei Schmuggel: Transport-Organisator kraft Weisungsbefugnis - Steuerhinterziehung durch Unterlassen bei Zigarettenschmuggel
... Beschluß
(BGH , Text des Beschlusses 26.01.2007, 2 StR 591/06;)
Drogenkurier gegen festes Honorar nur Beihelfer, nicht Mittäter
... Beschluß
(BGH , Text des Beschlusses 13.12.2006, 4 StR 421/06;)
Beschluss - Kurz
... Beschluß
(BGH , Text des Beschlusses 05.12.2006, 3 StR 456/06;)
Beschluss - Kurz
... Beschluß
(BGH , Text des Beschlusses 11.10.2006, 4 StR 400/06;)
Beschluss - Kurz
... Beschluß
(BGH , Text des Beschlusses 23.08.2006, 1 StR 327/06;)
Beschluss - Mittellang
... Beschluß
(BGH , Text des Beschlusses 03.05.2006, 2 StR 85/06;)
Beschluss - Kurz
... Beschluß
(BGH , Text des Urteils 05.10.2005, 2 StR 94/05;)
Verfahrensrüge, mit der Verstoß gegen § 261 StPO beanstandet wird, greift nicht durch; Mittäterschaft nach § 224 I Nr. 4 StGB ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
... Urteil
(BGH , Text des Beschlusses 28.04.2005, 2 StR 161/05;)
Schmiere stehen reicht alleine für Mittäterschaft nicht - eher nur Beihilfe - Weitere Feststellungen nötig
... Beschluß
(BGH , Text des Beschlusses 12.04.2005, 4 StR 13/05;)
Abgrenzung Täterschaft/ Teilnahme nach aktueller Rechtsprechung bei mitwirkender Ehefrau von Drogenhändler
... Beschluß
(BGH , Text des Beschlusses 01.02.2005, 4 StR 519/04;)
Beschluss - Kurz
... Beschluß
(BGH , Text des Beschlusses 12.11.2004, 2 StR 429/04;)
Beschluss - Kurz
... Beschluß
(BGH , zz-Schreiben 15.09.2004, 2 StR 242/04;)
Mittäterschaftliche Tötung? Vorsatzprobleme, Zweifelssatz und fehlender Hinweis des Gerichts, nachdem Abwesenheit vom Tatort nicht geglaubt wurde - Doppelrevision erfolgreich (StA + Angeklagter)
... Urteil
(BGH , Text des Beschlusses 01.09.2004, 2 StR 353/04;)
Beschluss - Kurz
... Beschluß
(BGH , Text des Urteils 06.07.2004, 1 StR 129/04;)
Urteil - Mittellang
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 23.06.2004, 5 StR 15/04;)
Eskalation über den Tatplan hinaus, sukzessive Mittäterschaft und erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit
... Urteil
(BVerfG , Text des Urteils 14.06.2004, 2 BvR 1136/03;)
Urteil - Lang
... Urteil
(BGH , Text des Beschlusses 30.03.2004, 1 StR 99/04;)
Anlagebetrug: Tateinheit oder Tamehrheit und mittelbare Täterschaft durch den Initiator
... Beschluß
(BGH , Text des Urteils 18.03.2004, 4 StR 533/03;)
Vorwurf der Beihilfe zum Mord - Freigespruch aufgehoben
... Urteil
(BGH , Text des Beschlusses 16.03.2004, 1 StR 83/04;)
Wer Drogen für Absatz durch Andere einführt kann nur in absoluten Ausnahmefällen lediglich Gehilfe sein - hier: Verurteilung durch LG Nürnberg-Fürth bestätigt
... Beschluß
(BGH , Text des Beschlusses 27.01.2004, 3 StR 489/03;)
Beschluss - Kurz
... Beschluß
(BGH , Text des Urteils 11.12.2003, 3 StR 375/03;)
Gewinnbeteiligung als Indiz für Mittäterschaft statt Beihilfe beim Heroinverkauf sowie Tateinheit bzw. -mehrheit bei einer Vielzahl von Verkäufen
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 12.11.2003, 5 StR 458/03;)
Russenmord nach Schulabschlußfeier: Täterschaft und Teilnahme sowie Abgrenzung von Verletzung und Tötung im subj.TB
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 21.10.2003, 1 StR 544/02;)
Geldverdienen mit Händi`s, Hehlerei, Untreue und Mittäterschaft
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 15.10.2003, 5 StR 305/03;)
DDR-Grenzer wegen Schüssen auf Grenzüberquerer (mit einigen anderen) wegen nicht erwiesenen Treffervorsatzes freigesprochen
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 15.10.2003, 2 StR 300/03;)
Verneinung von Mittäterschaft hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand auch die Anstiftung zum Mord weist ebenfalls Rechtsfehler auf
... Urteil