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UWG 2004
Unlauterer-Wettbewerbs-Gesetz
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 21a (Vorgeschlagen, aber nie erlassen.*) (Regelung seit 08.07.2004)
(*Man siehe den Kommentar dazu)
Franz-Anton Plitt
 (Internet entrepreneur)
 Chisinau
 (Moldova)


Stand: 23.04.2006
Zur Ausgangsfassung 2004
(Ergänzungen zum Originaltext sind blau!)


§21 a sollte 08.07.2004 eingeführt werden (BT-Drucksache 14/1487, Stellungnahme des Bundesrates, Seite 38) wurde aber von der Bundesregierung abgelehnt (BT-Drucksache 14/1487 Seite 44)


Auszug aus dem Entwurf - BT-Drucksache 15/1487:


I. Entwurf der Bundesregierung

1. Vorschlag


- (§ 23 wurde vom Bundesrat vorgeschlagt)


II. Stellungnahme des Bundesrates

1. Vorschlag - 34. Zu § 21a – neu – UWG


Nach § 21 ist folgender § 21a einzufügen:

㤠21a

Ăśbergangsregelungen

Für am … (einsetzen: Datum des ersten Tages des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats) anhängige Verfahren finden die Vorschriften der §§ 23, 23a, 23b, 25 und 27a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der bisher geltenden Fassung weiter Anwendung.“

2. Begründung - 34. Zu § 21a – neu – UWG


Der vorgeschlagene § 21a UWG-E enthält die notwendigen Übergangsregelungen für Verfahren, die bei Inkrafttreten des beabsichtigten Gesetzes bei Gerichten oder Einigungsstellen anhängig sind. Im Interesse der Rechtssicherheit und zum Schutz der Parteien vor nicht vorhersehbaren Rechtsfolgen sollen in diesen Verfahren die bisher geltenden Verfahrensvorschriften weiterhin angewendet werden.


III. Gegenäußerung der Bundesregierung

Zu Nummer 34 – zu § 21a – neu – UWG


Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag nicht zu.

Das Verfahrensrecht erfährt keine so wesentlichen Änderungen, dass eine Übergangsvorschrift notwendig wäre.


In dieser Kommentarsreihe werden insbesondere folgende AbkĂĽrzungen und Quellen verwendet:
a.A. = Anderer Ansicht
AG = Arbeitgeber (evtl. auch einmal "Aktiengesellschaft")
AGBs, AGB´s = Allgemeine Geschäftsbedingungen
AG = Amtsgericht
ArbG = Arbeitsgericht (gelegentlich auch fĂĽr Arbeitgeber!)
ArbGG = Arbeitsgerichtsgesetz
AT = Austria, Ă–sterreich
BAG = Bundesarbeitsgericht (BRD)
BGB = BĂĽrgerliches Gesetzbuch (BRD)
BGH = Bundesgerichtshof (BRD)
BRD = Bundesrepublik Deutschland
BVerwG = Bundesverwaltungsgericht
CH = Schweiz
Dornb./W.- ... Dornbusch/Wolff-(Bearbeiter), KSchG, arbeitsrechtliche Kurzkommentare, Luchterhand-Verlag
EuGH = Europäischer Gerichtshof
EU = Europäische Union
h.M. = Herrschende Meinung
KSchG = KĂĽndigungsschutzgesetz
LAG = Landesarbeitsgericht
OGH = Oberster Gerichtshof (Ă–sterreich)
OLG = Oberlandesgericht (BRD)
OVG = Oberverwaltungsgericht (BRD)
Pal.- ... = Palandt-(Bearbeitername), Kurzkommentar zum BGB, C.H. Beck-Verlag
PM = Pressemitteilung
m.M. = Mindermeinung
Staudinger-... = Staudinger-(Bearbeiter, Kommentar zum BGB
str. = strittig, streitig
u.a. = unter anderem
u.U. = Unter Umständen
ZPO = ZivilprozeĂźordnung
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