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ZwVwV
Zwangsverwalterverordnung
§ 7 Rechtsverfolgung (Regelung seit 01.01.2004)
Der Verwalter hat die Rechtsverfolgung seiner Ansprüche im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens zeitnah einzuleiten.
Franz-Anton Plitt
 (Internet entrepreneur)
 Chisinau
 (Moldova)


Stand: 02.01.2004
Co-Kommentatoren
Halle/Saale
:
Rechtsanwalt Steffen Mälzer
 (Rechtsanwalt)

Hierzu gibt es zunächst wenig zu sagen, denn was das pflichtgemäße Ermessen ist wird die Rechtsprechung erst entwickeln müssen. Sicherlich kann man mit gutem Grunde natürlich einige Zeit zuwarten, wegen Vergleichsverhandlungen, etc.

Interessant wird die Frage insbesondere in den neuen Ländern werden, welche Voraussetzungen anzunehmen sind bezüglich der Erfolgsaussichten einer späteren Vollstreckung. Es wird jeder Zwangsverwalter wohl gut beraten sein, nur bei eindeutiger Insolvenz des schuldners von einer Klage abzusehen.

An dieser Stelle sei auch die Frage der Aktiv-Legitimation behandelt.

Zur alten Rechtslage, an der sich nichts geändert haben dürfte, ist eine Aktiv-Legitimation nach Aufhebung der Zwangsverwaltung wegen Antragsrücknahme nicht mehr gegeben (BGH IX ZR 385/00, 08.05.2003). Zur Frage der Rechtslage bei Aufhebung der Zwangsverwaltung durch Zuschlag in der Versteigerung wird nur angedeutet, dass wohl auch dann keine Aktiv-Legitimation mehr gegeben ist.

Dass der Schuldner in diesem Falle aktiv-legitimiert ist hat der BGH (BGHZ 71, 216 ff) auch schon entschieden. Es dürfte in diesem Falle alleine der Schuldner (also i.d.R. der Grundeigentümer) aktiv legitimiert sein (und nicht etwa die Gläubigergemeinschaft, denn der Hypothekenhaftungsverband als Gegenstand der Vollstreckung existiert ja nicht mehr). Dessen Ansprüche können die Gläubiger dann, im Wege der normalen Zwangsvollstreckung, pfänden.

Sollte sich der Schuldner in der Insolvenz befinden, dürften diese Ansprüche der Masse zufließen, soweit sie schon bei Insolvenzeröffnung begründet waren. Nach der allgemeinen Tendenz der Rechtsprechung in Sachsen-Anhalt wird generell im Zweifel für die Insolvenzmasse entschieden, was auch für ein solches Prozeßergebnis spricht.
Urteile nach 02.01.2004, also nach Abschluss dieser Kommentierung
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