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Text des Beschlusses
1 BvR 2226/94;
Verkündet am: 
 09.06.1998
BVerfG Bundesverfassungsgericht
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Archiv - Sehr kurzer Beschluß (ap)
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

des Herrn Professor Dr. K...

- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Johannes Latz, Parkstraße 10, Köln -

gegen Art. 1 § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 2 bis 6, § 3 Abs. 3, § 3 Abs. 4, § 3 Abs. 5, § 3 Abs. 7 und § 3 Abs. 8 des Gesetzes zu Art. 10 GG vom 13. August 1968 (BGBl I S. 949) in der Fassung des Art. 13 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186),

hier: Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung,

hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des

Vizepräsidenten Papier, der Richter Grimm, Kühling, der Richterinnen Jaeger, Haas und der Richter Hömig, Steiner

am 9. Juni 1998 beschlossen:

Die mit Beschluß vom 5. Juli 1995 erlassene einstweilige Anordnung wird erneut wiederholt.

Papier Grimm Kühling Jaeger Haas Hömig Steiner

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