(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VIII ZR 88/05
- Urteil
21.12.2005
)
§ 75 h I HGB auf im Außendienst tätigen Handlungsgehilfen anwendbar, der nicht ausschließlich mit Geschäften außerhalb des Betriebes des Prinzipals betraut ist - Unverzüglich = idR. 2 Wochen (Zugang!)
...Text des Urteils