(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZB 5/05
- Beschluß
16.11.2006
)
Zur Glaubhaftmachung späteren Vermögenserwerbs als Voraussetzung für wiederholte Abgabe der eidesstattl. Versicherung gem. § 903 S.1 ZPO reicht nicht allein, daß Schuldner ein im 1. Vermögensverzeichnis angegebenes Bankkonto aufgelöst hat
...Text des Beschlusses