(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VII ZB 44/09
- Beschluß
27.01.2011
)
Weisung, vor Ablauf einer Frist, bei Gericht anzurufen + nachzufragen, ob Fristverlängerung gewährt worden sei, reicht nicht aus, um im Fristenkalender den beantragten neuen Fristablauf als endgültig notieren zu dürfen
...Text des Beschlusses