(LAG = Landesarbeitsgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Chemnitz
, 4 Ta 176/06 (8)
- Beschluß
10.11.2006
)
Die Prozesskostenhilfe ist nicht Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII, sondern mit Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des SGB XII vergleichbar.
...Text des Beschlusses