(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZR 91/99
- Urteil
18.10.2001
)
Für Gestaltungsrechte gilt kein allgemeiner Grundsatz, daß eine Verwirkung bereits nach einem kurzen Zeitablauf eintritt - Einschränkungen vorhanden
...Text des Urteils