(BAG = Bundesarbeitsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 8 AZR 536/08
- Urteil
28.05.2009
)
Unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts ist zulässig, wenn das Geschlecht des Stelleninhabers eine wesentliche und entscheidende Anforderung iSd. § 8 I AGG darstellt
...Text des Urteils