(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZR 293/00
- Urteil
07.03.2002
)
Nimmt der Schuldner eine Leistungshandlung vor, obwohl er weiß, daß er berechtigt wäre, sie zu verweigern, verzichtet er damit in der Regel nicht auf die Erhebung der Einrede für den Fall, daß der bezweckte Erfolg nicht eintritt
...Text des Urteils