(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 4 StR 462/02
- Beschluß
10.12.2002
)
Der Brand, den der Angeklagte durch das Anzünden von Hausrat entfacht hatte, hat lediglich auf \'die Holztrennwände der Kellerverschläge\' (UA S. 8) übergegriffen. Damit ist ein vollendetes Inbrandsetzen des Wohngebäudes nicht belegt
...Text des Beschlusses