(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VII ZB 62/08
- Beschluß
16.04.2009
)
Schuldner, der sich in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat, kann sich im Klauselerinnerungsverfahren nicht darauf berufen, die Unterwerfungserklärung sei gem. § 307 I BGB unwirksam
...Text des Beschlusses