(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 1 StR 519/05
- Urteil
25.04.2006
)
Am Wohnsitz der Gesellschafter einer GmbH ist für Untreue des Geschäftsführers kein Gerichtsstand begründet, weil zwischen ihm und den Gesellschaftern kein Treueverhältnis besteht
...Text des Urteils