(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , V ZB 93/10
- Beschluß
17.06.2010
)
Anordnung der Haft eines Ausländers, gegen den Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist, zur Sicherung der Abschiebung scheidet aus, solange Staatsanwaltschaft der beabsichtigten Abschiebung nicht zugestimmt hat
...Text des Beschlusses