(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZR 92/05
- Urteil
14.12.2006
)
Gesetzliche Vermutung, daß im Besitz beider Ehegatten befindliche bewegliche Sachen dem Schuldner allein gehören, ist auf nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht entsprechend anzuwenden
...Text des Urteils