(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZB 29/01
- Beschluß
20.03.2003
)
Schutz eines Musters/Modells, das die dekorative Abb. gesetzlicher Zahlungsmittel zum Gegenstand hat (hier: Abb. einer Ein- Euro- Münze in einer Phantasiefigur + Schlüsselanhänger), stehen weder § 7 II GeschmMG noch die Vorschriften der Medaillenverordnun
...Text des Beschlusses