(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZB 20/05
- Beschluß
28.07.2005
)
Schutzdauer eines Geschmacksmusters angemeldet vor 1.7.1988 beim Deutschen Patent- und Markenamt: Max. 15 Jahre, auch bei fehlendem Wohnsitz in Alt-BRD
...Text des Beschlusses