(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 2 StR 21/05
- Beschluß
07.06.2005
)
Wird eine Strafsache auf einen Tag zwischen 2 ordentlichen Sitzungstagen terminiert, so handelt es sich nicht um eine ordentliche Sitzung, sondern um eine außerordentliche Sitzung
...Text des Beschlusses