(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 3 StR 68/06
- Beschluß
04.04.2006
)
Schuldspruch geändert, Angeklagte ist schuldig in: der besonders schweren Vergewaltigung, Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung, sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person, gefährlichen Körperverletzung ...
...Text des Beschlusses