(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 10 B 72.06
- Beschluß
10.04.2007
)
Die Beschwerde ist unzulässig, weil Entscheidungen eines Verwaltungsgerichtshofs durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nur in den Fällen angefochten werden können, die § 152 Abs. 1 VwGO anführt.
...Text des Beschlusses