(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 2 StR 120/05
- Urteil
08.07.2005
)
Erst wenn die für § 66 StGB erforderliche Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden kann, kommt Vorbehaltsanordnung nach § 66 a StGB in Betracht
...Text des Urteils