(BVerfG = Bundesverfassungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - oberstes
, , 2 BvR 204/06
- Beschluß
17.02.2006
)
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nicht gegeben ist (§ 93a Abs. 2 BVerfGG).
...Text des Beschlusses